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An den Petitionsausschuß des Landtags NRW

12.05.2003

Petition wegen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Mitglieder des Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker, die bei der Handwerkskammer Arnsberg im Verzeichnis der handwerksähnliche Gewerbe eingetragen sind reiche ich diese Petition ein.

Die Handwerkskammer Arnsberg hat einen Innovationspreis ausgeschrieben. Aufsichtsbehörde für die Handwerkskammer ist das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Ausschreibung der Handwerkskammer Arnsberg lege ich dieser Petition bei.

In der Ausschreibung heißt es:

Dies bedeutet insbesondere, daß sich bei dieser Ausschreibung keine handwerksähnlichen Betriebe bewerben können, obwohl diese genauso Zwangsmitglieder bei der HwK sind und dort Zwangsbeiträge entrichten müssen und es keine sachlichen Gründe für diese Ungleichbehandlung gibt. Auch unter den handwerksähnliche Betrieben gibt es innovative Betriebe! Gemäß § 19 HwO führt die Handwerkskammer ein Verzeichnis, in welches die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe eingetragen sind - sie sind nicht in der Handwerksrolle eingetragen.

Ich beschwere mich, daß bei dieser Ausschreibung keine handwerksähnlichen Betriebe teilnehmen können und bitte dafür zu sorgen, daß wenn überhaupt wieder solche Innovationspreise ausgeschrieben werden, daran alle Mitglieder dieser Organisation teilnehmen können, und nicht ein erheblicher Teil als Mitglied zweiter Klassen ausgeschlossen wird.

Daß sich die Handwerkskammer überhaupt derartige Abqualifizierung eines erheblichen Teils ihrer Mitglieder erlauben kann, macht ein erhebliches Demokratiedefizit in dieser Organisation deutlich. Eine Opposition innerhalb der Vollversammlung der Handwerkskammer ist aufgrund § 19 Anlage C der HwO ausgeschlossen. (Gewählt sind immer die Bewerber nur eines Wahlvorschlags).

Ich bitte den Landtag die Landesregierung zu einer grundlegenden Novellierung der Anlage C der HwO über den Bundesrat aufzufordern, um überhaupt Wahlen zu ermöglichen, die demokratischen Gepflogenheiten entsprechen. Auch die vorgeschriebenen Verfahren zum Zusammenstellen eines Wahlvorschlags genügt nicht demokratischen Grundsätzen, weil Außenseiter faktisch keine Möglichkeit haben, überhaupt einen Wahlvorschlag einzureichen. Wohl deswegen hat seit Bestehen der Handwerkskammern in Deutschland keine Wahl zur Vollversammlung einer Handwerkskammer stattgefunden.

Auch von den Beiträgen der handwerksähnliche Betriebe wird der Innovationspreis gezahlt sowie die ganze Infrastruktur der Handwerkskammer finanziert, die notwendig ist, um den Preis ausschreiben zu können.

Es gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Kammer für derartige Aktivitäten Zwangsbeiträge zu veruntreuen.

Ich beschwere mich, daß Finanzmittel, die von Zwangsmitglieder erhoben werden, mehr als die unbedingt notwendigen gesetzlichen Aufgaben bestritten werden. Ich bitte die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Ich bitte dafür zu sorgen, daß die Handwerkskammern des Landes NRW keine Zwangsbeiträge mehr für derartige Aktivitäten verwenden und auch ihre Infrastruktur nicht mehr dafür zur Verfügung stellen. Zumindest müßten bei derartigen Ausgaben alle Zwangsmitglieder also insbesondere auch die handwerksähnlichen Betriebe die Möglichkeit haben, sowohl von dem Preisgeld als auch von der werbewirksamen Preisverleihung profitieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom 31.07.2003

Ihre Eingabe vom 12.05.2003, eingegangen am 14.05.2003

Sehr geehrter Herr Beuter,

der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.07.2003 Ihr Vorbringen beraten und hierfür folgenden Beschluss gefasst:

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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