BUH-Pressemitteilungen, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang
Berlin, den 05.05.04. Heute wird im Finanz- und im Wirtschaftsausschuss des Bundestages die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit behandelt. Morgen soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden.
Strittig zwischen Regierung und Union ist unter anderem die grundlegende Frage: Was ist Schwarzarbeit überhaupt?
Definition laut Bibliographischem Institut, Mannheim: "Schwarz|ar|beit, die: illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit, Tätigkeit, für die keine Steuern u. Sozialabgaben entrichtet werden: S. machen; ein Haus in S. bauen"
Die Union will Handwerker, die ihre Steuern und Abgaben zahlen, per se unter den Verdacht der Schwarzarbeit stellen, wenn sie keinen Meisterbrief haben.
Die Unionsfraktion hat beantragt, dass entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch Firmen ohne Meisterbrief verfolgt werden sollen, obwohl sie Steuern und Sozialabgaben zahlen. Als Grund für den Vorwurf der Schwarzarbeit soll demnach weiter ausreichen, dass angeblich ein Meisterbrief fehlt.
Dabei tun CDU/CSU so, als sei es ganz klar, welche Tätigkeiten unter den Meisterzwang fallen. Dem ist aber bei weitem nicht so! Z. B.: Unstrittig fallen die Tätigkeiten des Trockenbaus nicht unter den Meisterzwang. Aber wo ist die Grenze zwischen Zimmerer- und Trockenbauarbeiten? Auf diese Fragen hat der BUH von keiner zuständigen Behörde im ganzen Bundesgebiet eine praxisdienliche Antwort bekommen. Die zuständigen Behörden sehen sich sogar außerstande, handwerksrechtliche Fragen zu beantworten und verweisen auf die "Fachkompetenz der Handwerkskammern".
Über die Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufsausübung entscheiden so tatsächlich nicht unabhängige Behörden, sondern die Interessenvertretung der Meisterbetriebe. Aus dem Grundrecht auf freie Berufsausübung wird so ein Berufsverbot mit Vorbehalt der Erlaubnis durch die Konkurrenz. Mit dem Schwarzarbeitsgesetz wird bei der bestehenden Rechtsunsicherheit - was erlaubt und was verboten ist - die Berufsfreiheit tatsächlich weit über den Bereich eingeschränkt, den der Gesetzgeber als Vorbehaltsbereich für Meisterbetriebe normieren wollte.
Die eigentliche Frage ist also nicht, was ist Schwarzarbeit, sondern: Was ist Handwerksausübung im Sinne der Handwerksordnung? Diese Frage muss beantwortet werden. Insbesondere von der Union, die bemängelt, dass der Gesetzentwurf zu einseitig auf repressive Maßnahmen setzen würde, dass Ansätze zur Deregulierung fehlen würden und dass keine Möglichkeiten zum legalen Arbeiten eröffnet würden. Der eigene Antrag straft sie Lügen.
"Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker fordert alle Parlamentarier auf, die Verfolgungen von Steuern und Sozialabgaben zahlenden Firmen zu beenden. Konkurrenzschutz für bestehende Firmen hat nichts mit Schwarzarbeit zu tun!" so Vorstandsmitglied Hans-Georg Beuter.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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