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Tabu-Bruch: Walter Riester gesteht Schwarzarbeit

Schwarzarbeit im Handwerk

Der ehemalige Arbeitsminister (von 1998 bis 2002) Walter Riester hat in der Fernsehsendung "Links Rechts" auf N 24 eigene Schwarzarbeit gestanden. Riester berichtete über seine Schwarzarbeit zwischen 1967 und 1969: "Damals hat mein Chef auch uninteressante Kleinaufträge angenommen, in der Hoffnung später auch mal einen größeren Auftrag zu bekommen. Da hat er uns gesagt: Kommt Jungs, kauft bei mir das Material und macht das mal so." Schuldbewusst gibt Riester zu Protokoll, es sei ein Fehler gewesen, die Einnahmen nicht zu versteuern.

Hier offenbart sich eine weit verbreitete Unkenntnis über die Möglichkeit derartige Einnahmen zu versteuern. Weder damals noch heute kann ein Geselle derartige Nebeneinkünfte offiziell anmelden und versteuern. Das verhindert die Auslegung des Handwerksrechts durch die Ordnungsbehörden. Gerade wenn Riester diese Einkünfte versteuert hätte, wären die kommunalen Ordnungsbehörden auf ihn aufmerksam geworden und hätten ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Handwerksausübung eingeleitet.

So wie Riester Steuern hinterzogen hatte, konnte ihm allerdings nichts passieren. Wenn er kontrolliert worden wäre, hätte der Chef den Auftrag über seine Bücher laufen lassen. Nach Abschluss der Arbeiten bestand für Ermittlungsbehörden keine Chance mehr festzustellen, dass die Arbeiten schwarz ausgeführt worden waren.

So wie Riester vor vierzig Jahren schwarzgearbeitet hat, wird auch heute noch verbreitet schwarzgearbeitet. Die Firmenchefs leiten kleine Aufträge an ihre Mitarbeiter weiter. Teilweise dürfen die Gesellen dabei sogar das Werkzeug des Chefs verwenden. Manchmal arbeiten die Gesellen abwechselnd einen Samstag in die eigene Tasche schwarz und den nächsten Samstag wird schwarz für den Chef gearbeitet.

Gerade Meisterschüler sind darauf angewiesen, dass sie zusätzliche (schwarze) Einnahmen haben. Anders könnten Sie die Meisterausbildung (Kosten von bis zu 50.000 Euro inklusive Verdienstausfall) nicht finanzieren.

Unternehmen, die solche kleineren Aufträge gerne offiziell ausführen würden sind typischer Weise Betriebe von Handwerkern ohne Meisterbrief. Diese Unternehmen können kleine Aufträge wegen ihrer Struktur auch steuerrechtlich offiziell anbieten.

Wenn Handwerksverbände vehement auf die Verfolgung von angeblich unerlaubter Handwerksausübung als Schwarzarbeit dringen, lenken diese Organisationen von der verbreiteten Steuerhinterziehung in den eigenen Reihen ab. In Wolfsburg hat die Kreishandwerkerschaft sogar gewerblich die illegale Arbeitnehmerüberlassung - auch eine Form der Schwarzarbeit - organisiert, während sie den Kreis bei der Verfolgung von Steuern und Sozialabgaben zahlenden Handwerkern ohne Meisterbrief unterstützt hat.

Kreise, die den Eindruck erwecken, sie würden mit ihren Aktivitäten zur Schwarzarbeitsverfolgung die Steuerhinterzeihung bekämpfen, täuschen die Öffentlichkeit über ihr Handeln. Tatsächlich werden nämlich Steuern zahlenden Handwerkern ohne Meisterbrief vom Markt gedrängt und so Steuerhinterziehung von nicht angemeldeten Nebenerwerbsanbietern gefördert. Dramatisch ist dabei, dass die Handwerker ohne Meisterbrief ihr Grundrecht auf freie Berufsauübung geraubt bekommen, weil sie von den Ordnungsbehörden nicht erfahren können, was sie dürfen und was nicht. Diese Auskünfte verweigern die Städte und Kreise - wo sie diese Auskünfte erteilen sind die Informationen regelmäßig falsch, denn sie berücksichtigen nicht, dass handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen wegen des Grundrechts auf freie Berufsausübung großzügig ausgelegt werden müssen.

Walter Riester ist zu Danken, dass er mit seinem späten Geständnis den Raum geschaffen hat diese Problematik öffentlich anzusprechen.

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