BUH-Pressemitteilungen, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang
Berlin, den 02.07.04. Laut Pressemitteilung des Bundesrates vom 30.06.04 hat sich der Vermittlungsausschuss darauf geeinigt Handwerksausübung ohne Meisterbrief als Schwarzarbeit zu werten.
Dadurch wird das Ziel der Bundesregierung verfehlt, die juristische Bedeutung des Begriffs der Schwarzarbeit an den allgemeinen Sprachgebrauch anzupassen. So bleibt die Begriffsverwirrung bestehen.
Ein weiterer Grund der Bundesregierung Handwerksausübung ohne Meisterbrief nicht mehr als Schwarzarbeit verfolgen zu wollen, waren die vielen - seit Jahren bestehenden - großen Unsicherheiten bei handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen.
"Weil nach der Einigung des Vermittlungsausschusses Betriebe, die Steuern zahlen, mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit weiter verfolgt werden, muß wenigstens nachvollziehbar geklärt werden, welche einzelnen Tätigkeiten nur mit Meisterbrief ausgeführt werden dürfen. Hier gibt es seit Jahren zahlreiche ungeklärte Fragen." so BUH-Vorstandsmitglied Hans-Georg Beuter, und weiter: "Die Klärung dieser Fragen muß durch unabhängige Stellen erfolgen. Es kann nicht weiter hingenommen werden, daß Handwerkskammern - die Interessenvertretung der etablierten Handwerksbetriebe - wesentlich an dieser Klärung beteiligt sind. Dies ist so, als würde beim Fußball der Schiedsrichter von einer am Spiel beteiligten Mannschaft gestellt. Die Unabhängigkeit der Verfolgungsbehörden - ein grundlegendes Rechtsstaatsprinzip wurde und wird so systematisch mißachtet."
Durch die bisherige Praxis von Ordnungsämtern und in Gerichtsverfahren wurde aus dem Grundrecht auf freie Berufsausübung ein Berufsverbot mit Vorbehalt der Genehmigung durch den (häufig ungnädigen) Konkurrenten. Die Zeche für diese Praxis hat bisher
gezahlt.
Die Entscheidung im Vermittlungsausschuß ist ein Rückschritt der eine künftige Aufhebung des Meisterzwangs durch das Verfassungsgericht wahrscheinlicher macht.
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