BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Leserbrief:
Zu dem Beitrag in der Zeit vom 22.12.04 "Zur wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit fehlt es am breiten gesellschaftlichen Konsens" wurde folgender Leserbrief verfaßt:
Wie soll ein Konsens auch zustande kommen, wenn schon bei der Definition, was Schwarzarbeit ist, keine Einigkeit besteht. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Schwarzarbeitsgesetzes sollte erstmals gesetzlich definiert werden, was als Schwarzarbeit verfolgt wird, nämlich Steuerhinterziehung, Sozialbetrug, illegale Beschäftigung und Leistungsmißbrauch.
Der Bundesrat hat gegen die Regierungsfraktionen im Vermittlungsverfahren durchgesetzt, daß auch Handwerksausübung ohne Meisterbrief von Steuern und Sozialabgaben zahlenden Betrieben als Schwarzarbeit gilt.
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker unterstützt Handwerker ohne Meisterbrief in ihrem Bemühen sich eine legale Existenz in der Selbständigkeit aufzubauen. Ein wichtiges Problem ist dabei, welche Tätigkeiten unter dem Meisterzwang fallen und dann als Schwarzarbeit gelte. Hierauf können weder die Wirtschaftsministerien noch die zuständige Behörden eine Antwort geben. In der Folge stellen wir in letzer Zeit fest, daß Interessenten vermehrt vollständig in die Illegalität abwandern. Die Betroffenen verstehen weder warum sie ihren erlernten Beruf nicht selbständig ausführen dürfen, noch welche einzelnen Tätigkeiten sie auch ohne Meisterbrief ausüben dürfen. Weil sie über den Umfang der erlaubten Tätigkeiten keine Rechtssicherheit erhalten, wandern sie lieber vollständig in die Illegalität ab. Dies wir nicht als die Rebellion des kleinen Mannes empfunden, sondern als Notwehr. Dramatisch ist dabei, daß dann der Tabu-Bruch des bewußten Gesetzesverstoß vollzogen ist. Die Betroffenen werden zunächst bei dem Bestreben sich ehrlich das täglich Brot selber zu verdienen kriminalisiert. So wird gesetzwidriges Handeln geradezu provoziert. Treibende Kraft hinter dem Vorstoß des Bundesrats entgegen des allgemeinen Sprachgebrauchs Handwerksausübung ohne Meisterbrief als Schwarzarbeit zu verfolgen, waren die Handwerksorganisationen, die so Konkurrenz von Nicht-Meistern unterbinden wollen und die Ordnungsämter aus verschiedenen Regionen, die es als lukrative Einnahmequelle entdeckt hatten, Betriebe, die ihrer Abgabenpflicht nachkommen, anhand der Steuerunterlagen Handwerksausübung vorzuwerfen und dann Existenz vernichtende Bußgelder zu verhängen.
Durch diesen volkswirtschaftlichen Kannibalismus wurden in den letzen Jahren schon zahlreichen kleine Unternehmen vom Markt verdrängt, die nun als Wachstumsunternehmen fehlen.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
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