Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Aufgrund von aktuellen Verfolgungen von Handwerkern durch die Stadt Bochum suchen wir Handwerker in Bochum (aber selbstverständlich auch aus anderen Gegenden), die von der Ordnungsbehörde unter Druck gesetzt wurden, ein Bußgeld zu bezahlen. Hier sprechen wir ausdrücklich auch Handwerker an, die ein Bußgeld schon gezahlt habe. Die Behörde behauptet in solchen Fällen, der Betroffene hätte Schwarzarbeit geleistet. Im Rahmen dieser Verfolgungen werden anscheinend Hausdurchsuchungen durchgeführt und die Betroffenen zu einem Rechtsmittelverzicht gedrängt. Sofern der Rechtsmittelverzicht nicht geleistet wird, droht die Behörde damit, Kundenbefragungen durchzuführen.
Wir gehen davon aus, dass die Verfahrensweise der Stadt Bochum (und anderer Behörden) zumindest in Teilen rechtswidrig ist. Um hier ein klareres Bild zu bekommen, bitten wir Betroffenen sich mit unserem Büro in Verbindung zu setzen. Hier sind wir auch daran Interessiert, wenn das Bußgeldverfahren bei Ihnen anders abgelaufen ist.
Möglicherweise besteht die Chance auch anscheinend abgeschlossene Verfahren erneut aufzurollen.
Selbstverständlich sichern wir allen Betroffenen Vertraulichkeit zu.
In diesen und anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die BUH-Geschäftsstelle, die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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