Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Verden, 06. Juli 2012 München droht bei Zuwiderhandlung 250.000 Euro Ordnungsgeld
Oberbürgermeister Ude wortbrüchig / Merkblatt weiter im Umlauf / Kreisverwaltungsreferat (KVR behindert Ausübung der Berufsfreiheit im Handwerk und betreibt unlauteren Wettbewerb
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker, BUH e.V., mit Sitz im niedersächsischen Verden, klagt am 10. Juli vor dem Münchener Verwaltungsgericht auf Unterlassung gegen die Landeshauptstadt München. Hintergrund ist ein umstrittenes Merkblatt des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zu handwerklichen Tätigkeiten im Reisegewerbe, das bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte ausgegeben wird.
Nach Ansicht des BUH werden mit dem Merkblatt gezielt rechtliche Falschinformationen verbreitet, die dazu dienen Antragsteller zu verunsichern und von der Ausübung eines Reisegewerbes abzuhalten. Auch Beratungsgespräche des KVR verlaufen nach diesem Muster, berichten gründungswillige Handwerker immer wieder. So wird z.B. behauptet, im Reisegewerbe dürften so gut wie keine handwerklichen Tätigkeiten ausgeübt werden, es esxistiere ein generelles Werbeverbot und die Arbeit als Subunternehmer sei eine Form illegaler Beschäftigung.
In der Hoffnung Antragstellern dadurch das "Reisegewerbe näher gebracht zu haben", fordert das Merkblatt schließlich noch, die Falschinformationen durch die Abgabe einer Erklärung sowie einer eidesstattlichen Versicherung zu bestätigen.
"Die Absicht der Münchener Verwaltung ist klar: Hier soll unliebsamme Konkurrenz mit rechtswidrigen Methoden vom lukrativen Handwerksmarkt gedrängt werden", kommentiert BUH-Vorstand Jonas Kuckuk das Vorgehen der Behörde. "Das ist unlauterer Wettbewerb zu Gunsten der Meisterbetriebe".
Mit der akutellen Klage soll das Kreisverwaltungsreferat dazu verpflichtet werden, zu einer sachlich richtigen und neutralen Informationspolitik zurückzukehren. Zudem sollen ehrliche Reisegewerbetreibende künftig nicht mehr diskriminiert werden, um dadurch andere Marktteilnehmer zu begünstigen."
Notwendig wurde die Klage, weil Münchens Oberbürgermeister Christian Ude es im Vorfeld abgelehnt hatte eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und, trotz anders lautender Beteuerungen, weiterhin inhaltsgleiche Informationen ausgegeben wurden.
"Christian Ude hat eine außergerichtliche Einigung monatelang verschleppt und bis heute nichts unternommen, um die Verbreitung der rechtswidrigen Informationen zu verhindern. Somit zwingt Herr Ude uns zu dieser Klage", betont Kuckuk.
Hat die Klage Erfolg, droht der Landeshauptstadt München ein Ordnungsgeld von 250.000 ¤ bei Zuwiderhandlungen. In der Verhandlung, zu der der BUH zahlreiche Zeugen benannt hat, geht es außerdem um die Arbeitspraxis des Münchener Kreisverwaltungsreferats.
Kuckuks Vorwurf: "Die ablehnende Haltung des KVR gegenüber dem Reisegewerbe ist stark von der Handwerkskammer beeinflusst. Das führt regelmäßig zu fragwürdigen Bußgeldverfahren gegen rechtschaffene Handwerker, die nicht Mitglied in dieser Kammer sind. Nirgends ist die unheilvolle Verquickung von verkammertem Handwerk mit kommunalen Ordnungsbehörden deutlicher zu beobachten, als hier in München."
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer - mit und ohne Meisterbrief - im Handwerk an.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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