Zur Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 22.09.2013 hat der BUH die Parteien nach ihren Plänen gefragt.
Hier finden Sie unsere Fragen im Original:
Die Hinweise auf teilweise seit langem festzustellende Ungereimtheiten und Abgrenzungsprobleme bei Vorschriften rund um handwerkliche Vorschriften sind berechtigt. Sie sind für uns Anlass, die Vorschriften und rechtlichen Regeln immer wieder kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls auf Änderungen hinzuwirken. Alles in allem hat sich die bestehende Ordnung im Handwerk in Deutschland aber bewährt.
Darum halten wir grundsätzliche Änderungen, wie etwa die gänzliche Abschaffung des Meisterzwangs, nicht für gerechtfertigt oder geboten. Beide, die unabhängigen Handwerker wie auch das verfasste Handwerk, spielen beim Angebot von handwerklichen Leistungen für Unternehmen wie Verbraucher in unserem Land (und teilweise auch darüber hinaus) eine unverzichtbare Rolle.
Laut Berufsbildungsbericht 2013 existieren derzeit mehr als doppelt so viele unbesetzte Berufsausbildungsstellen (33.275) als unversorgte Bewerber (15.650). Die Lücke zugunsten der potentiellen Auszubildenden hat sich dabei um 12,1 Prozent vergrößert. Angesichts dieser Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt stellen wir fest, dass die größte Herausforderung nicht darin besteht, den quantitativen Umfang der Ausbildung auszuweiten, sondern vielmehr die Qualität des betrieblichen Ausbildungselements sicherzustellen. Die im Rahmen der Meisterausbildung erworbenen Kompetenzen sind mit Blick auf die fundierte Anleitung von Auszubildenden im betrieblichen Alltag sicherlich von Vorteil. Grundsätzlich kann und sollte darüber diskutiert werden, ob sich alternative Mechanismen und Wege zur Sicherung einer hohen Ausbildungsqualität anbieten und inwiefern diese bei der Ausbildung von jungen Fachkräften herangezogen werden könnten.
8. Frage: Sehen Sie im Zusammenhang mit - der Beteiligung von Vertretern der Handwerkskammern / Kammerorganisationen an politischen Prozessen, bzw. - der Verfassung der Regeln zu Wahlen der Handwerksgremien laut Handwerksordnung einen Handlungsbedarf?
Aus liberaler Sicht sollten Zusammenschlüsse gleich welcher Art, also auch Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern, grundsätzlich immer freiwillig sein. Wird davon abgewichen, erfordert dies eine besondere Rechtfertigung. Diese ist bei den Handwerks- wie auch bei den Industrie- und Handelskammern darin zu sehen, dass diese über die Servicefunktion für einzelne Unternehmen bzw. Betriebe hinaus Leistungen von öffentlichem Interesse erbringen. Gäbe es die Kammern nicht, wären diese Leistungen staatlich zu erbringen. Im Sinne liberaler Wirtschaftspolitik ist es, wenn stattdessen auf eine möglichst wirtschaftsnahe Lösung gesetzt wird. Insofern sind Kammern ein - alles in allem gut funktionierendes - Beispiel für "public-private-partnership". Dies kann kein Freibrief für das Unterlassen notwendiger Reformen in der Kammerstruktur und in den Abläufen sein. Hierauf in den Kammern hinzuwirken ist in erster Linie die Aufgabe der Mitgliedsunternehmen selbst.
In der Diskussion über die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige sprechen wir uns grundsätzlich gegen eine gründungs- und innovationsfeindliche Zwangslösung aus. Diese bedroht die Existenz von Selbständigen und die Entstehung von Arbeitsplätzen: Wer heute schon vorsorgt, wird seine Vorsorge gegebenenfalls mit massiven Verlusten umstrukturieren müssen - und diejenigen, die sich aufgrund fehlender Gewinne eine Altersvorsorge noch nicht leisten können, werden in die Insolvenz und in die Abhängigkeit von staatlichen Transfersystemen getrieben. Die Pflichtversicherung der selbstständigen Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung soll aufgehoben werden.
In der Krankenversicherung haben wir mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden gerade auch für Kleinunternehmer, die sich wegen der drohenden finanziellen Belastung bisher nicht bei ihrer Krankenversicherung gemeldet haben, durch den Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen deutliche Erleichterungen geschaffen. Weitergehende Regelungen zur Beitragsbemessung waren zwar in der Diskussion, konnten aber insbesondere aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit nicht umgesetzt werden.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass sich Selbständige in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichern können, um so für den Fall der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein. Die christlich-liberale Koalition hat 2010 die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung entfristet und gleichzeitig modifiziert.
Während die Beiträge an die der Pflichtversicherten angepasst wurden, ist der Beitrag im ersten Jahr der Versicherung nun nur hälftig zu zahlen, um den besonderen Schwierigkeiten während der Startphase der Existenzgründung Rechnung zu tragen.
Weil in der FDP der Sinn für eigenständiges und unabhängiges handwerkliches wie unternehmerisches Engagement ausgeprägter ist als in allen anderen Parteien. Wir mögen zum Missvergnügen der unabhängigen Handwerker an den Grundlagen des Handwerksrechts festhalten. Aber wir sind aufgeschlossen für sinnvolle Änderungen in wichtigen Detailfragen.
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne Piratenpartei Partei
Berlin, im August 2013
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
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