Zur Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 22.09.2013 hat der BUH die Parteien nach ihren Plänen gefragt.
Hier finden Sie unsere Fragen im Original:
Antworten der SPD zum Fragekatalog vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte im Zusammenhang mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 einen Entwurf für ein Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vorgelegt (Drs. 15/2573). Im weiteren Gesetzgebungsverfahren verhinderte der Bundesrat die damals geplante Streichung der unerlaubten Handwerksausübung aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit dem Hinweis, dass die Verletzung von handwerksrechtlichen Eintragungs- und gewerberechtliche Anzeigepflichten wesentliche Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Schwarzarbeitsbekämpfung sind.
Das Reisegewerbe nach § 55 der Gewerbeordnung ist ein Ausnahmetatbestand zu den Regelungen des stehenden Gewerbes, vor allem der Meisterpflicht im Handwerk. Eine weitere Ausdehnung des Reisegewerbes würde faktisch zur Aufhebung der Meisterpflicht führen.
Mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurde die Meisterpflicht auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Eine vollständige Abschaffung der Meisterpflicht lehnen wir ab.
Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Handwerkern und von Handwerkern gegenüber anderen Gewerben konnten durch die Novelle der Handwerksordnung bereits abgebaut werden. Die Handwerkskammern stellen als Behörden der mittelbaren Landesverwaltung im Einzelfall verbindlich fest, ob eine konkrete Tätigkeit handwerksrollenpflichtig ist. Diese Feststellung unterliegt der Überprüfung durch die zuständigen Gerichte. Nach wie vor scheint es aber teilweise schwierig zu sein, pauschal Abgrenzungen von Tätigkeiten vorzunehmen und dazu allgemein gültige Auskünfte zu geben. Dies ist sehr vom Einzelfall abhängig. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, sollten Ordnungsämter tatsächlich mit drakonischen Maßnahmen gegen Betriebe vorgehen.
Nach der Novelle der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht auf gefahrengeneigte Berufe beschränkt. Gefahrengeneigt bedeutet, dass eine unsachgemäße Ausübung eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder das Leben Dritter bedeutet. Aus Sicht der SPD ist es sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob die Gefahrengeneigtheit in den einzelnen Handwerken noch gegeben ist. Zu den aufgeführten Beispielen: Der Beruf des Kochs ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er gehört nicht zum Handwerk, sondern zum Gastgewerbe. Das Verkleiden mit Gipskartonplatten zählt zum Trockenbau, während das Verputzen einer Wand zu den wesentlichen Tätigkeiten des Maurer- sowie des Maler- und Lackierer-Handwerks gehört. Die Vorschriften der Handwerksordnung gelten auch für handwerkliche Nebenbetriebe. Eine Befreiung von der Meisterpflicht sieht die Handwerksordnung nur dann vor, wenn die gesetzlich festgelegte Erheblichkeitsgrenze hinsichtlich der Arbeitszeit unterschritten wird oder es sich lediglich um einen Hilfsbetrieb handelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2005, dass die Meisterpflicht in besonders gefahrgeneigten Handwerken als Berufszugangsschranke verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Die Meisterpflicht allein aus der Ausbildungsleistung eines Handwerks abzuleiten, ist verfassungsrechtlich problematisch. Wir wollen zeitnah eine Evaluierung der HWO-Novelle von 2004 auf den Weg bringen. Auf der Grundlage von belastbaren Zahlen unter anderem zu den Ausbildungsleistung en bei zulassungspflichtigen Gewerken, bei zulassungsfreien Gewerken, einem Vergleich der Ausbildungsleistung vor und nach der Novelle 2004 etc. - werden wir Forderungen ableiten. Wir wollen vor allem den Wettbewerbsvorteil der deutschen Wirtschaft erhalten, der auch auf der Qualität der dualen Ausbildung beruht, Der Erhalt der Ausbildungsqualität steht für uns an erster Stelle. Wir sind für Vorschläge, wie Aus- und Weiterbildung oder die Unterstützung und Entschädigung von ehrenamtlichen Prüfern organisiert werden könnten offen.
Kranken- und Pflegeversicherung: Um in Zukunft die Finanzierung der Krankenversorgung gerechter und stabiler zu gestalten, setzt sich die SPD für die Bürgerversicherung ein. Unser Modell einer Bürgerversicherung setzt sich aus drei Beitragssäulen zusammen: Bürgerbeitrag, Arbeitgeberbeitrag und Steuerbeitrag. Der Bürgerbeitrag wird auf diejenigen Einkommensanteile erhoben, welche sich aus selbständiger und unselbstständiger Tätigkeit ergeben. Da der bisherige Mindestbeitrag gerade viele Kleinstselbstständige überfordert, werden wir die Beitragsbemessung in der Bürgerversicherung bei 450,01 Euro beginnen lassen. So werden Selbständige mit geringem Einkommen entlastet und zahlen in Zukunft faire Beiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze wird entsprechend dem heutigen Niveau beibehalten und dem hergebrachten Verfahren fortgeschrieben. Zusatz- und Sonderbeiträge werden abgeschafft. Rentenversicherung: Selbständige, die bislang nicht obligatorisch Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dabei sprechen wir uns für einkommensgerechte Beiträge aus. Bei der Beitragszahlung soll zudem durch flexible Beiträge der besonderen Einkommenssituation von Selbständigen Rechnung getragen werden. Für Personen, die bereits anderweitig Vorsorge betreiben, sind Vertrauensschutzregelungen notwendig. Arbeitslosenversicherung: Selbständige müssen unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Personen auch Zugang zu den Leistungen des SGB III (Arbeitslosengeld, Arbeitsmarktpolitik) und des SGB II (Arbeitslosengeld II, aktive Arbeitsmarktpolitik) haben und dürfen dabei weder benachteiligt noch besser gestellt werden als andere Gruppen Arbeitsuchender. Hierzu muss auch die bisher geltende Beitragshöhe überprüft und ggf. angepasst werden, um ein angemessenes Verhältnis von Beitragseinnahmen und Ausgaben für die betreffende Personengruppe zu erreichen. Wir setzen uns für einen besseren Zugang zur Arbeitslosenversicherung im Rahmen der freiwilligen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ein. Wichtig ist es, auch den bereits langjährig selbstständig Tätigen erneut die Möglichkeit zu eröffnen, sich in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung schrittweise zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln, in der Qualifizierung und Weiterbildung über den gesamten Verlauf des Erwerbslebens im Vordergrund stehen..
Die SPD steht für ein modernes Handwerk. Wir wollen die wirtschaftliche Entwicklung des Handwerks stärken, Arbeitsplätze sichern und Impulse für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geben. Mit unserer Politik für den Mittelstand unterstützen wir gezielt auch das Handwerk, denn das Handwerk ist eine zentrale Säule unserer Wirtschaft. Wir wollen Existenzgründungen erleichtern und weniger Bürokratie, etwa indem wir Informations- und Statistikpflichten weiter reduzieren. Neue und zusätzliche Betätigungsfelder für das Handwerk sehen wir dort, wo es gesellschaftlichen Bedarf gibt. So bringen der Klimaschutz und die älter werdende Gesellschaft vermehrten Bedarf nach neuen Produkten und Dienstleistungen hervor. Wir wollen das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wieder deutlich erhöhen und das Programm zur altersgerechten Wohnraumsanierung wiederbeleben. Von den Bauaufträgen profitieren vor allem örtliche Handwerksbetriebe aus dem Mittelstand. Die Mittel sollen zweckgebunden mit geringem Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden. Die SPD will Anwalt der Existenzgründerinnen und -gründer sein. Das hat in der Sozialdemokratie sozusagen Tradition. Das Versprechen von persönlicher Freiheit einzulösen und den Menschen durch Bildung und Ausbildung die Chance zu geben, nach ihrem Glück zu streben, ist von jeher Ziel sozialdemokratischer Politik. Dabei sollten wir in Deutschland stärker eine Kultur der zweiten oder dritten Chance gerade bei Existenzgründungen fördern. In anderen Ländern wird eine gescheiterte Unternehmensgründung mehr als Anreiz empfunden, aus den Fehlern für das nächste Mal zu lernen. Diese Mentalität ist in Deutschland noch zu wenig ausgeprägt. Eine andere Gründungskultur wird aber vor allem durch konkrete politische Maßnahmen zum Eintritt in die Selbständigkeit gefördert. So werden wir die von Schwarz-Gelb vorgenommene Kürzung des Zuschusses für Existenzgründer zurücknehmen und ihn als gesetzliche Pflichtleistung wieder einführen. Damit die Zahl der Gründungen in Deutschland wieder zunimmt, müssen zudem die finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Gründungen und Unternehmensübernahmen verbessert werden.
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne Piratenpartei Partei
Berlin, im August 2013
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