Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung,
Abmahnung,
Meisterzwang ist verfassungswidrig
Verfolgungspraktiken in Schleswig-Holstein
Die Verfolgungspraktiken in Schleswig-Holstein sind in der
Landtagsdrucksache 15/960 detailliert beschrieben.
Aus Schreiben der Landesregierung an den BUH geht eindeutig hervor,
daß die Landesregierung die Zuständigkeit für handwerksrechtliche
Abgrenzungsfragen bei den Handwerkskammern sieht. Gleichzeitig
sind die Handwerkskammer zumindest in Dithmarschen an den Bußgeldern
beteiligt. Dies führt dazu, daß diese Organisation ein direktes
finanzielles Interesse an einer engen Auslegung der handwerksrechtlichen
Abgrenzungsfragen hat. Sie kommt deswegen als unabhängige
Gutachterin nicht in Frage.
- Dithmarschen
- Im Kreis Dithmarschen hat mit Wirkung vom 1. April 1999 zusammen
mit der Handwerkskammer Flensburg, den Kreishandwerkschaften
Dithmarschen-Nord und Dithmarschen-Süd sowie der Stadt Heide eine
Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingereicht.
Seit dem 1. Oktober 1999 arbeitet diese Ermittlungsgruppe mit der
Ermittlungsgruppe des Kreises Nordfriesland im Rahmen eines sog.
Kooperationsvertrages zusammen.
Die Personalkosten werden von den Kreisen Dithmarschen und
Nordfriesland zu gleichen Teilen getragen.
Die Kosten für die Sachausstattung werden von der Handwerkskammer
Flensburg in Abstimmung mit dem örtlichen Handwerk übernommen,
wobei von ihr auch 50 % der Personalkosten - mit Hilfe der
Kreishandwerkschaft zur Hälfte - erstattet werden.
Die Bußgeldeinnahmen werden jeweils zur Hälfte dem Kreis und der
Handwerkskammer gutgeschriebene.
- Kiel
- Seit dem 1.11.1999 ist innerhalb des Bürger- und Ordnungsamtes
eine Arbeitsgruppe Schwarzarbeit tätig, die aus zwei städtischen
Mitarbeitern des allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienstes und einem
Dipl. - Bauingenieur besteht, dessen Stelle mit der
Kreishandwerkerschaft Kiel und dem Arbeitsamt Kiel im Rahmen der
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme finanziert wird.
- Lübeck
- Dieser "Ermittler" wird zum Teil von der Kreishandwerkerschaft
unterstützt, obwohl die Ermittlungen wegen Ordnungswidrigkeiten
ausschließlich die gesetzliche Aufgabe der Stadt und des Landkreises
ist (öffentliche Aufgabe).
Die Kreishandwerkerschaft Lübeck hatte zu Beginn die Ausstattung der
Arbeitsplätze übernommen und unterstützt die Arbeit der
Ermittlungsgruppe weiterhin durch Überlassung eines Dienstwagens
und verschiedener Ausrüstungsgegenstände.
- 5.4.2005: Stadt stellt Verfolgung von Schwarzarbeit ein
- Neumünster
- Dieser "Ermittlung" wird zum Teil von der Kreishandwerkerschaft
unterstützt.
Seit Mai 1999 beteiligt sich die Stadt Neumünster an einer
Ermittlungsgruppe aus Arbeitsamt, Kreishandwerkerschaft und Polizei
in Form regelmäßiger Kontrollen.
- Neumünster ist seit Anfang 2008 eine Kooperation mit Plön und Ostholstein eingegangen.
Bis dahin hatte Neumünster mit der Kreishandwerkerschaft kooperiert.
- Nordfriesland und Husum
- Seit 1. April 1999 besteht hier eine Ermittlungsgruppe zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit, die mit der Ermittlungsgruppe des
Kreises Dithmarschen kooperiert und aus einem Mitarbeiter des
gehobenen Dienstes und - in wöchentlichem Wechsel mit Dithmarschen -
aus einem Handwerksmeister besteht.
Die Stadt Husum hat ihre Zuständigkeit für die Bekämpfung der
Schwarzarbeit mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 auf den Kreis
Nordfriesland übertragen; "Verfolgungen und Ahndungen" der
entsprechenden Verstöße werden seither durch die dort bestehende
Ermittlungsgruppe wahrgenommen.
Die Finanzierung der Sach- und Personalkosten erfolgt wie in
Dithmarschen unter Beteiligung des Handwerks. Es ist davon
auszugehen, daß sowohl die Kreishandwerkerschaft als auch die
Handwerkskammer an den Kosten, die unter anderem durch die
Einsetzung eines "Ermittlers" entstehen, beteiligt sind.
- Ostholstein und Plön
- Seit 1. Januar 1999 hat der Kreis Plön ihre "Verfolgung und
Ahndung" von Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit auf den Kreis Ostholstein übertragen.
Das Projekt wurde von der örtlichen Kreishandwerkerschaft in
2000 mit DM 8000,- unterstützt; ob auch die Handwerkskammer
beteiligt ist, ist noch nicht geklärt. Es ist diesseits nicht
bekannt, ob die Kreishandwerkerschaft oder die Handwerkskammer
auch nach 2000 die Finanzierung der "Ermittler" oder die
Sachausstattung unterstützt. Darüber hinaus hat sich die
Kreishandwerkerschaft Ostholstein/Plön wohl auch personell
an der "Ermittlungsgruppe" beteiligt.
- In der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit von Plön und Ostholstein war zumindest ab 2007
ein Vertreter der Kreishandwerkerschaft Ostholstein/Plön beteiligt
(§ 7 Abs. 1 des Vertrages). Dadurch wird ein
elementarer rechtsstaatlicher Grundsatz verrletzt, dass Ermittler neutral sein müssen.
- Ratzeburg
- Im Herzogtum Lauenburg wird zumindest ein "Ermittler" der
Kreishandwerkerschaft eingesetzt, um sogenannte "Schwarzarbeiter"
zu fassen und um Bussgelder entsprechend zu verhängen.
Dieser "Ermittler" wird entsprechend einer Vereinbarung vom Landrat
Günter Kröpelin und dem Kreishandwerksmeister Horst Golyer von der
Kreishandwerkerschaft eingesetzt und vom Landkreis mit "zusätzlichen,
wichtigen Befugnissen" ausgestattet. Er erhält ein Büro im Kreishaus
und einen Ausweis des Landkreises.
- Rendsburg-Eckernförde
- Am 24. Juni 1999 haben der Kreis Rendsburg - Eckernförde, die
Städte Rendsburg und Eckernförde sowie die Handwerkskammer Flensburg
und Kreishandwerkerschaft Rendsburg - Eckernförde eine Vereinbarung
geschlossen, mit der die Zuständigkeit für die Bekämpfung der
Schwarzarbeit insgesamt auf den Kreis übertragen und die Finanzierung
einer Ermittlungsgruppe geregelt wurde. Die Handwerkskammer
Flensburg trägt in Abstimmung mit dem örtlichen Handwerk die
Sachkosten und erstattet 50 % der nach Anrechnung der Einnahmen
verbleibenden Personalkosten; die Kreishandwerkerschaft Rendsburg -
Eckernförde unterstützt diesen Beitrag der Handwerkskammer mit der
Hälfte des Erstattungsbeitrags. Diese Vereinbarung gilt
mindestens bis Ende 2002.
- Verwaltungsbericht von Landrat Wolfgang von Ancken zur
Kreistagssitzung am 15.12.2003:
Verfolgung von Handwerkern ohne Meisterbrief
weiterhin unter Umgehung des staatlichen Gewaltmonopols mit Beteiligung der
Handwerkskammer Flensburg und die Kreishandwerkerschaft Rendsburg-Eckernförde
(pdf 96 kb) siehe Seite 7.
- Schleswig-Flensburg
- Seit dem 1. Februar 1999 besteht eine Ermittlungsgruppe zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit, die in Kooperation mit den Städten
Flensburg und Schleswig sowie der Handwerkskammer Flensburg beim
Kreis Schleswig-Flensburg eingerichtet wurde. Die zunächst auf zwei
Jahre befristete Vereinbarung wurde von den Vertragsparteien inzwischen
entfristet.
Es gibt zwei Stellen des gehobenen Dienstes und zwar jeweils eine
beim Kreis und eine bei der Stadt Flensburg. Im Jahre 2000 betrug
die Höhe der aufgewendeten Haushaltsmittel rd. 174.000 DM. Die
Handwerkskammer Flensburg stellt Räume zur Verfügung und trägt
die Investitions- und Sachkosten. Außerdem erstattet die
Handwerkskammer 50 % der nach Anrechnung der Einnahmen
verbleibenden Personalkosten; die Kreishandwerkschaft finanziert
diesen Beitrag zur Hälfte.
Weitere Informationen
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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