BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Der Meisterzwang ist auf für die sogenannten Gefahrenhandwerke unnötig. Bisher wurden in den Gesetzesbegründungen des Meisterzwangs auch nie mögliche Gefahren als Begründung genannt.
Zunächst kann man feststellen, daß für sicherheitsrelevante Bereiche Spezialregelungen existieren, durch die Verbraucher und Öffentlichkeit vor unsachgemäßer Gewerbeausübung geschützt werden.
Wenn es bei den Marktzugangsbeschränkungen des Meisterzwangs tatsächlich um den Schutz vor Gefahren für einzelne oder die Öffentlichkeit ginge, müßten die Ausübung von Gefahrenhandwerken auch für den Eigenverbrauch verboten werden. Dann dürfte keiner mehr selber sein Haus bauen oder reparieren und auch nicht sein Auto reparieren.
Einem Gesellen mit einer einschlägigen Ausbildung müßte ja wohl eher zugestanden werden, daß er diese Tätigkeiten ausüben kann, ohne Gefahren für sich oder die Allgemeinheit hervorzurufen, als einem Hobbyhandwerker.
Zur Zeit dürfen Hobbyhandwerker für sich und Familie und Nachbarn ganz legal auch Gefahrengeneigte Tätigkeiten ausüben. Handwerksrechtliche Vorschriften stehe dem nicht entgegen. Höchstens die oben genannten Beschränkungen.
Daß diese Bestimmungen reichen, zeigt auch die Erfahrung daß die Hobbyhandwerker bisher keine Gefahren für die Öffentlichkeit verursacht haben.
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