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Sonstiges Wirtschaftsrecht
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Grund und Menschenrechte
- Konvention zum Schutze
der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Siehe auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Handwerk betreffende Verordnungen und Bestimmungen von
Ländern und Kommunen
- Hessen
- Hessisches Landesrecht
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gemeinsamer Runderlass des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Arbeit
und Bau, des Finanzministeriums, des Innenministeriums, des Sozialministeriums
und des Justizministeriums vom 23. November 2000 - V 301-619.10-3 -
- Niedersachsen
- Hufbeschlag ist kein Handwerk nach der HwO
- Runderlass der Ministeriums für Wirtschaft Niedersachsen
vom 23.12.2004 - Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerbe- und
handwerksrechtlichen Bereichvom 23. 12. 2004 - 21-32142-1015
(Nds.MBl. Nr.3/2005 S.65) - VORIS 71380 -
- Nordrhein-Westfalen
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
- Schleswig-Holstein
- Richtlinie zur Durchführung des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Erlaß des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr,
VII 341, Az.: 1592 - 11
Bemerkung des BUH zu dieser Richtlinie (Seite 9): "Handwerkskammern können
nicht endgültig feststellen, wann unerlaubt ein Handwerk ausgeübt wurde.
Diese Grundrechtseinschränkung muß durch unabhängige Beamte in den
Ordnungsbehörden oder durch Gerichte auf Grundlage klarer Gesetze erfolgen.
Zumindest insoweit, als Handwerkskammern diese Aufgabe übertragen wird,
dürfte die Verordnung rechtswidrig sein. Erneut bricht die
Landesregierung von Schleswig-Holstein die Verfassung!
Berufsausbildung
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