BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Pressemitteilung der IHK-Verweigerer
Dortmund, 8. Mai 2006 - Mit heutigem Datum hat der IHK-Verweigerer e.V. bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gegen die Hauptgeschäftsführer und Präsidenten aller Industrie- und Handelskammern Strafantrag wegen des Verdachts der Untreue gestellt.
Dieser Verdacht bezieht sich auf ein Ende 2002 von allen Kammern im Umlageverfahren an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gezahltes zinsloses Darlehen in Höhe von knapp 5 Millionen Euro.
In den inhaltsgleichen Beschlussvorlagen zu diesem Kredit stand, dass der DIHK als Darlehensnehmer selbst darüber entscheiden könne, ob er das Darlehen zurück zahle oder nicht.
Am 9. März dieses Jahres hat die Vollversammlung des DIHK beschlossen, den Kredit nicht zurück zu zahlen.
Vorstand Axel Pestel vom IHK-Verweigerer e.V. hält schon die Darlehensvergabe an den DIHK für fragwürdig:
"Es ging damals um Liquiditätsprobleme des DIHK, die durch verschiedene, nach unserer Meinung ungesetzliche, Aktivitäten des Verbandes in Nigeria und Moskau entstanden war."
Dem Verein, so Pestel weiter, sind Einzelheiten aus Prüfungsberichten bekannt, die sich kritisch mit dem Finanzgebaren des DIHK auseinandersetzen. Gleichwohl, so Pestel, sei der DIHK durchaus in der Lage, das letztlich aus den Beiträgen der IHK-Zwangsmitglieder stammende Darlehen zurück zu zahlen:
"Der DIHK wird in Prüfberichten wegen umfangreicher wirtschaftlicher Betätigung nicht zu Unrecht als Konzern bezeichnet."
Während einzelne IHKn den Nicht-Rückzahlungsbeschluss des DIHK zeitgleich gebilligt haben, so Pestel, habe beispielsweise die IHK Gießen einen gegenteiligen Beschluss gefasst und auf der Rückzahlung ihres Kreditanteils bestanden.
Für den IHK-Verweigerer e.V. zeige dieser Vorgang wie fahrlässig mit den Zwangsbeiträgen der Zwangsmitglieder umgegangen werde.
Daraus ergebe sich die Notwendigkeiten, dass Aufsichtsbehörden und Landesrechnungshöfe dass Finanzgebaren der IHKn genauer als bisher unter die Lupe nehmen.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
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