Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Hamburg, 11.04.2007 Rechtsanwältin Hilke Böttcher erstritt mit der Entscheidung 2 BVR 1006/01, vom 26.03.07 eine Ohrfeige für Ordnungsbehörden und Richter.
"Die Verfassungsrichter bestätigten, dass die Klägerin (GmbH) durch den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Hildesheim in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt worden ist!", So Rechtsanwältin Böttcher, die seit Jahren in zahlreichen Verfahren rund um den Meisterzwang im Handwerk tätig ist.
Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung u.a. klar:
"Darüber hinaus lassen die angegriffenen Beschlüsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht einmal ansatzweise erkennen, obwohl sich Ausführungen hierzu im vorliegenden Fall aufdrängen mussten."
2001 hatte ein biologischer Baustoffhandel (GmbH) im unerheblichen Nebenbetrieb die durch ihn verkauften Waren auch mal bei Kunden verbaut. Die Verfassungsbeschwerde der GmbH rügte den Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Berufsfreiheit.
Der auf Veranlassung des Ordnungsamts des Landkreises Hildesheim erwirkte Durchsuchungsbeschluss benenne - nach Entscheidung des BVerfG´s - lediglich allgemein einen Verstoß gegen die Handwerksordnung, weitere Konkretisierungen fehlten in dem Beschluss.
"Allerdings sind die Anforderungen an die Stärke des Tatverdachts umso höher, je weniger schwer die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat wiegt.",
zitiert Frau Böttcher aus der Entscheidung und meint weiter "gerade in den zu Hauff stattfindenden Durchsuchungen wegen des Verdachtes einer Ordnungswidrigkeit (im Handwerk) wiegt doch die zur Last gelegte Tat wenig schwer. Und dennoch erteilen Amtsrichter im ganzen Land regelmäßig Durchsuchungsbeschlüsse vorschnell und aufgrund unzureichender Verdachtsgrundlage."
"Die von den Richtern ultimativ geforderte Stränge Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einem schwachen Anfangsverdacht lag bei keinem der mir bisher bekannt gewordenen Durchsuchungen wegen des Vorwurfs der unerlaubten Handwerksausübung vor. Daraus folgt der Schluss, Hausdurchsuchungen wegen Abgrenzungsfragen bei Handwerkern können nicht rechtmäßig erfolgen. So die Hamburger Anwältin.
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