BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Zum Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 23.03.04
Die Frankfurter Rundschau berichtete in ihrer Ausgabe vom 23.03.04 über die Verfolgung von Handwerkern ohne Meisterbrief durch die Handwerkskammer Rhein-Main.
Dem Bericht zu folge ist bei der HwK ein ehemaliger Polizist beschäftigt, der im Auftrag der Kammer Handwerksausübung ohne Meisterbrief verfolgt. Die Juristin der Handwerkskammer charakterisiert diese Tätigkeit mit den Worten: "Wir sind wie eine kleine Staatsanwaltschaft". Auf betreiben der Handwerkskammer werden Bußgelder verhängt und Betriebe geschlossen.
Fälschlicherweise wird behauptet es beständen keine Gewährleistungsansprüche bei unerlaubter Handwerksausübung. Dies ist Falsch!
Der Bericht "Mal fehlt der Meister mal ist die Arbeit illegal" ist schlecht. Es fehlt jeglicher Hinweise, darauf daß die Regierungskoalition aktuell plant Handwerksausübung in Zukunft nicht mehr als Schwarzarbeit zu verfolgen. Eine Anhörung im Bundestag zu diesem Thema fand am 24.03.04 statt. Die Regierungskoalition begründet dies unter anderem so:
"Es bestehen bei der Auslegung und Anwendung der Handwerksordnung zum Teil schwierige Abgrenzungsfragen, die für Existenzgründer und Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge haben, ob die beabsichtigte oder ausgeübte Tätigkeit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich macht. Eine Vielzahl von seit Jahren bestehenden Abgrenzungsproblemen konnte bislang keiner Lösung zugeführt werden."
Auch diese bestehenden Abgrenzungsprobleme werden mit keinem Wort im Bericht erwähnt.
Nicht erwähnt wird, daß Handwerkskammern nach der Änderung der Handwerksordnung vom Ende 2003 keine Informationen in Bußgeldverfahren verwenden dürfen, die sie bei Betriebsbegehungen sammeln (Änderung des § 17 HwO). Im Gegenteil, es wird er Eindruck erweckt, als würden entgegen der Gesetzeslage solche Informationen verwendet.
Weiter wir kritiklos darüber berichtet, daß ein mächtiger Interessenverband (die Handwerkskammer) Staat im Staate spielt. Wie sonst kann das Zitat "Wir sind wie eine kleine Staatsanwaltschaft" der Rechtsanwältin Schubecker von der Handwerkskammer Rhein-Main interpretiert werden. Das Gewaltmonopol und die Unabhängigkeit von Ermittlern ist in einer Demokratie ein hohes Gut und hat in Deutschland Verfassungsrang. Trotzdem wird zugelassen, daß ein Interessenverband wie eine kleine Staatsanwaltschaft im eigenen Interesse und zum Vorteil seiner Mitglieder Ermittlungen anstellt. Wenn eine Tageszeitung, wie die Frankfurter Rundschau, die Aufkündigung der Unabhängigkeit von Ermittlern und die Mißachtung des staatlichen Gewaltmonopols aufdeckt, sollt sie hier ihre sonst kritische Stimme mahnend erheben und nicht nur kritiklos darüber berichten.
Es ist eine tragische Tatsache, daß Handwerker ohne Meisterbrief von keiner Institution rechtsverbindlich erfahren können, welche Tätigkeiten sie ausüben dürfen und welche nicht. Bei einer Umfrage, die der "Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker" vergangenes Jahr bei den zuständigen Ordnungsbehörden gemacht hat, gaben viele der Behörden an, nicht über die notwendige Sachkenntnis zu verfügen. Ein Ordnungsamt hat z. B. geantwortet:
"Die Entscheidung, ob ein Handwerker gegen Regelungen der Handwerksordnung verstoßen hat, trifft ausschließlich die Handwerkskammer. Insofern ist sie auch eigentliche Herrin des Verfahrens."
Die Stadt Frankfurt hat trotz seiner Zuständigkeit bei diesen Fragen lediglich auf das Regierungspräsidium verwiesen.
So wird aus dem Grundrecht auf freie Berufsausübung ein Berufsverbot mit der Möglichkeit einer Erlaubnis durch die Konkurrenten. Dies ist so als würde der Haus- und Grundbesitzerverband bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern entscheiden. Bei der Rechtssicherheit für Unternehmen ohne Meisterbrief könnte Deutschland noch von jeder Bananenrepublik lernen.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
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