BUH-Pressemitteilungen, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang
Verden, 22.11.2006. Reifenwechseln unterliegt nicht dem Meisterzwang. Zu diesem Ergebnis kommt der Mannheimer Professor für Verwaltungsrecht Prof. Dr. jur. Peter Baumeister in einem für den Berufsverband Unabhängiger Handwerker (BUH e.V.) jüngst erstellten Gutachten. Anlass für das Gutachten war die Forderung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Reifenmontage zukünftig unter den Meisterzwang zu stellen. Dadurch würden ca. 10.000 Betriebe, die vom Reifenwechsel leben, in ihrer Existenz bedroht. In dem Gutachten kommt Prof. Baumeister zu dem Ergebnis:
"Angesichts des sehr begrenzten Tätigkeitsumfangs stellt sich die Montage als eine einfache Tätigkeit mit kurzer Anlernzeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 HwO dar. Dies gilt nicht nur für die Montage von Reifen "althergebrachter Bauart". Auch die Montage von neuartigen, sog. "intelligenten Reifen" (etwa Runflat-Reifen mit Reifendruckkontrollsystem RDKS) weist keine wesentlich längere Anlernzeit auf, so daß auch diese Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 HwO keiner Zulassungspflicht unterliegt."
Damit erteilt Prof. Baumeister der Forderung, das Reifenwechseln gesetzlich unter den Meisterzwang zu stellen, eine klare Absage.
"Der BUH sieht sich durch das Gutachten in seiner Auffassung bestätigt, dass die Handwerksverbände die Berufsfreiheit ungerechtfertigt einschränken wollen, erklärt" BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk. "Der Gesetzgeber ist gefordert, nun endlich dem gesamten Handwerk die Reifen zu wechseln und auf die Spur der Gewerbefreiheit zu schwenken", so Kuckuk weiter.
Der Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BVR) geht mit Unterlassungsverpflichtungserklärungen gegen Betriebe ohne Eintragung in die Handwerksrolle vor. Er verlangt von solchen Betrieben keine Reifenmontagen sowie Arbeiten an Rad-/Reifenkombinationen mehr durchzuführen. Dabei beruft sich der BVR auf das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).
Der BUH hält dieses Ansinnen des BVR für unberechtigt und verweist hierbei auf das Gutachten "Die gewerbliche Reifenmontage: ein zulassungspflichtiges Handwerk?" von Prof. Dr. jur. Peter Baumeister Universität Mannheim.
Betroffene bitten wir sich beim BUH zu melden, um gemeinsam gegen die Abmahnungen des BVR vorgehen zu können.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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