Parteien und der Meisterzwang, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang
Der FDP-Politiker Rainer Brüderle, ist vom ZDH mit dem Handwerkszeichen in Gold geehrt worden. In der Pressemitteilung zu der "Ehrung" heißt es: "Besonders würdigte ZDH-Präsident Kentzler dabei die Verdienste seines Mitstreiters bei der letzten Novellierung der Handwerksordnung." Daraufhin hat der BUH Herrn Brüderle folgenden Brief geschrieben:
Sehr geehrter Herr Brüderle,
zur Verleihung des ZDH-Handwerkszeichens in Gold an Sie gratulieren ich Ihnen nicht! Sie haben diese Auszeichnung auch für Ihr Engagement für die weitgehende Beibehaltung des Meisterzwangs während der letzten Novellierung der Handwerksordnung erhalten.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, kritisiert die Monopolkommission den Meisterzwang als korporatistische Übereinkunft durch die etablierte Handwerksbetriebe vor Wettbewerb geschützt werden. Die Monopolkommission stellt in ihrem letzten Hauptgutachten dazu fest:
"Nach Auffassung der Monopolkommission sind solche korporatistischen Übereinkünfte zu Lasten Dritter abzulehnen. Bei ihnen besteht keine Transparenz über Kosten und Nutzen für das Gemeinwesen. Aufgrund des Mangels an Transparenz besteht kaum die Möglichkeit, dass die politisch Verantwortlichen die Angemessenheit ihrer Entscheidungen überprüfen, geschweige denn, dass die Betroffenen die Zuständigen zur Verantwortung ziehen. Damit fehlen wesentliche Voraussetzungen für eine angemessene demokratische Willensbildung.
Vollends abzulehnen ist es, wenn die korporatistische Übereinkunft auf die Beschneidung von Grundrechten Dritter abzielt, ohne dass z wischen der Grundrechtsbeschneidung und dem in Rede stehenden Gemeinschaftsgut ein anderer Zusammenhang bestünde als der, dass der betreffende Verband die Grundrechtsbeschneidung als Gegenleistung für die Erbringung eines Gemeinschaftsguts einfordert. In der Auseinandersetzung mit einem Verband über die Erbringung von Gemeinschaftsgütern - oder über die politische Unterstützung im Vorfeld von Wahlen! - dürfen Grundrechte Dritter nicht einfach als Verhandlungsmasse behandelt werden."
Herr Brüderle, mit Ihrem Festhalten am Meisterzwang verkaufen Sie nicht nur liberale Prinzipen, sondern Sie betätigen sich auch als Hehler am Grundrecht auf freie Berufsausübung, an dessen Raub Sie sich beteiligt haben und nun dafür geehrt wurden!
Auch wenn Sei überzeugt sind, dass der Meisterbrief eine erstrebenswerte Qualifikation ist sollten Sie es den Praktikern überlassen, zu entscheiden, auf welche Weise sie sich fortbilden wollen. Eine Gute Weiterbildung braucht keinen Zwang zur Durchsetzung und eine schlechte Weiterbildung ist es nicht Wert, dass sie durch Zwang durchgesetzt wird. Auch Ärzten wird freigestellt, ob sie mit oder ohne Promotion ihren Beruf praktizieren wollen.
Herr Brüderle, unterstützen Sie unserer Forderung nach einer objektiven Kosten-Nutzenabschätzung für den Meisterzwang unter Einbeziehung der Frage, welche Gefahren für Gesundheit und Leben tatsächlich durch den Meisterzwang abgewendet werde und welche alternativen Maßnahmen zur Erreichung der vorgeblich angestrebten Ziele des Meisterzwangs denkbar sind.
Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass seit die Handwerkskammern in vielen Bundesländern die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen übertragen bekommen haben, die Gebühren dafür deutlich gestiegen sind. Teilweise haben sie sich verdreifacht! Entgegen Ihren Behauptungen bei der Diskussion um die Zwangsmitgliedschaft bei Kammern zeigt die Praxis, dass durch die Kammern Bürokratie teurer wird. Ziehen Sie daraus die Konsequenzen und setzen sie sich für die Abschaffung des Meisterzwangs und des Kammerzwangs ein!
Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zum XVI. Hauptgutachten der Monopolkommission.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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