Reisegewerbe, Minderhandwerk, Freie Tätigkeiten, Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb, Handwerksähnliche Gewerbe, Zulassungsfreie Gewerbe, Ausnahmebewilligungen, Altgesellenregelung, Meisterprüfung, Probleme mit Behörden?
Der Meisterzwang verhindert Selbständigkeit -auch für Menschen mit Migrationshintergrund.
Wegen fehlender oder mangelhafter Sprachkenntnisse fällt es vielen Menschen mit Migrationshintergrund schwer den Ausbildungsgängen zu folgen. Informationen über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Erfahrungen fehlen häufig. Unter mangelhafter Information über Ausnahmebewilligungen und Ausnahmereglungen leiden Menschen mit Migrationshintergrund noch stärker als Einheimische, weil vorhandenen Informationen wegen der Sprachschwierigkeiten von den Betroffenen nicht verstanden werden. Informationen über die Möglichkeiten ohne Meisterbrief ein Handwerk selbständig auszuüben erreichen Migranten in den seltensten Fällen.
Dieses Thema wird von verschieden Studien immer wieder als Integrationshindernis benannt. So heißt es z.B. im 7. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Dezember 2007):
Anhand von Studien (Leicht, Rene a.a.O.; Franken, Swetlana a.a.O.; KfW-Research, Nr. 27 a.a.O. sowie Deutsche Ausgleichsbank: Wirtschaftsdynamik durch Existenzgründungen von Migranten, Bonn 2003.) lassen sich eine Reihe von Besonderheiten von Migrantenbetrieben herausarbeiten:
- ...
- Selbststandige Migrant/innen sind unterdurchschnittlich im Handwerk tatig.
Das Informationsangebot zu den Anerkennungsmöglichkeiten und -zuständigkeiten für Zuwandernde ist schlecht. Gesetzliche Vorgaben zu den Anerkennungsverfahren gibt es lediglich für Spätaussiedler/innen, die einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren in allen Berufen haben, sowie hinsichtlich bestimmter Berufe auch für Unionsbürger/innen. In weiten Teilen sind Zuwandernde für die Anerkennung ihrer Qualifikationen auf den freien Markt und damit auf die Bereitschaft und Fähigkeit individueller Arbeitgeber verwiesen, fremdsprachige Zeugnisse zu akzeptieren und ausländische Ausbildungen zu bewerten. Problematisch ist dies – angesichts von Hunderten von Ausbildungsberufen im dualen System – insbesondere bei Berufsausbildungen und Meisterabschlüssen. Die formale Vergleichbarkeit von Berufsausbildungen und die gegenseitige Anerkennung beruflicher Zeugnisse ist bilateral nur mit Österreich, Frankreich und der Schweiz (nur Handwerk) geregelt.
In der Studie "Die Bedeutung der ethnischen Ökonomie in Deutschland, Institut für Mittelstandsforschung Mannheim, Dr. Rene Leicht, April 2005 - Kurzfassung" heißt es:
S. 12: Selbständige Migranten im Handwerk unterrepräsentiert
Vielen Migranten fehlt es auch an den qualifikatorischen und formalen Voraussetzungen, um in andere Tätigkeitsfelder vorzudringen. Dies betrifft auch den Zugang zum Handwerk, wenngleich die Novellierung der Handw erksordnung hier Erleichterungen schuf. Die 38.000 selbständigen Handwerker mit Migrationshintergrund stellen ungefähr 4.5 % aller in Deutschland registrierten Handwerksbetriebe. Die meisten sind dem handwerksähnlichen Gewerbe zuzuordnen. Unter den italienischen Handwerksbetrieben kann nur ein Viertel der Inhaber einen Meistertitel vorweisen, unter denjenigen mit türkischer Führung nur ein Fünftel und bei den Griechen ist es lediglich jeder Zehnte.
Da der Anteil von selbständigen Migranten unter allen Selbständigen 7.6 %‚ der unter den Handwerksbetrieben aber weniger als 5% beträgt, ist von einem noch großen Nachholpotenzial auszugehen - insbesondere auch deswegen, weil Ausländer unter den abhängig Beschäftigten des Handwerks überproportional vertreten sind. Das heißt im Handwerk bietet sich den ausländischen Beschäftigten ein Reservoir an Existenzgründungsmöglichkeiten, das zum einen durch die novellierte Handwerksordnung und zum anderen dadurch ausgeschöpft werden kann, wenn die Migranten einen erfolgreicheren Weg durch die Berufsbildungsinstanzen. insbesondere zur Qualifikation als Meister finden.
S. 24: Zu den Defiziten und verbesserungswürdigen Tatbeständen und den sich daraus ergebenden Handlungsfeldern und -bedarfen zählen:
- ...
- die geringe Präsenz von Migrantenbetrieben im Handwerk. Obwohl gerade im Handwerk der Beschäftigtenstamm stark durch Ausländer besetzt ist, schlägt sich dies nicht adäquat in beruflichen Kaffieren bzw. Meisterprüflingen nieder, die dann eigene Handwerksbetriebe gründen könnten. Hier dürfte aber die Novellierung der Handwerksordnung mittelfristig greifen.
S. 25 f.: Einzelne Empfehlungen
Politische Instrumente und administrative Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die empirisch aufgezeigten Unzulänglichkeiten und Defizite zu mindern, wurden an anderer Stelle von den Autoren dieser Untersuchung erörtert und können im Rahmen dieser Kurzfassung nur angerissen werden. Sie betreffen für die Erleichterung der Zugangswege in die berufliche Selbständigkeit, vor allem für Höherqualifizierte durch Maßnahmen auf der Ebene der Zuwanderungssteuerung: ...
der Arbeitsmarktsteuerung:
Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist stark berufsfachlich strukturiert und die Zugänge in die Selbständigkeit sind durch Bildungszertifikate reguliert (z.B. Freie Berufe). Die Vergleichbarkeit und daher Verwertbarkeit von im Ausland erzielten Berufs bildungsabschlüssen (v.a. von Diplomen). muss daher verbessert und institutionell (Kammern) abgestimmt werden. Die notwendige Verringerung qualifikationsbezogener Hürden darf jedoch nicht zu einer generellen Absenkung der Leistungsanforderungen führen. Dies betrifft auch den Zutritt zum Handwerk. ...
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