BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Berlin, den 12.07.04. Die Monopolkommission hat in ihrem 15.ten Hauptgutachten vom 09.07.04 unter anderem zu der Handwerksnovelle von Ende 2003 Stellung genommen.
Die in der Handwerksnovelle 2003 beschlossene Liberalisierung des Meisterzwangs begrüßt die Monopolkommission ausdrücklich und stellt gleichzeitig fest, daß es keinen stichhaltigen Grund für das weitere Fortbestehen des Meisterzwangs gibt.
Damit bestätigt die Monopolkommission die Position BUH, der seit vielen Jahren aus volkswirtschaftlichen, juristischen und gesellschaftspolitischen Gründen die vollständige Abschaffung des Meisterzwangs fordert.
Besonders freut uns, daß die Monopolkommission unsere vergeblichen Anfragen bei Wirtschaftsministerien und Ordnungsbehörden nach den verbotenen Tätigkeiten, die nur mit Meisterbrief ausgeübt werden dürfen, zum Anlaß genommen hat, die Regelungen zu handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen zu untersuchen. Dabei bemängelt die Monopolkommission - wie auch der BUH, daß die bisherigen Regelungen keine rechtliche Klarheit schaffen.
Darüber hinaus benennt die Monopolkommission einen weiteren Schwachpunkt der gegenwärtigen Praxis von Ordnungsbehörden:
"Die Abgrenzung zwischen meisterpflichtigen und zulassungsfreien Tätigkeiten werden in der Regel von den Handwerkskammern vorgenommen. Diese besitzen einerseits die erforderliche Sachkunde, verfügen aber wegen ihres gesetzlichen Auftrags, die Interessen der Kammerangehörigen zu vertreten, nicht über die für die Sache gebotene Neutralität; dies geht zulasten der potentiellen Unternehmensgründer."
In der Tat ist diese Aufgabenübertragung an die Kammern so, als würde beim Fußball der Schiedsrichter von einer am Spiel beteiligten Mannschaft gestellt. Auch in Bußgeldverfahren sind es häufig die Interessenvertreter der Kammer, die solche Abgrenzungen vornehmen. Die Unabhängigkeit der Verfolgungsbehörden - ein grundlegendes Rechtsstaatsprinzip wurde und wird so systematisch mißachtet.
Der Gesetzgeber muß hier schnellstens Klarheit schaffen, daß kein Interessenverband in das Grundrecht der freien Berufsausübung eingreifen darf. Konsequent wäre die vollständige Abschaffung des Meisterzwangs, so wie es die Monopolkommission empfiehlt.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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