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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Reisegewerbe, Minderhandwerk, Freie Tätigkeiten, Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb, Handwerksähnliche Gewerbe, Zulassungsfreie Gewerbe, Ausnahmebewilligungen, Altgesellenregelung, Meisterprüfung, Probleme mit Behörden?

Praktische Beispiele für legale Gewerbeausübung ohne Meisterbrief im handwerklichen Umfeld

Für einen juristischen Laien sind die Beschreibungen wie ohne Meisterbrief im handwerklichen Umfeld gearbeitet werden darf häufig schwer verständlich. Deswegen sollen hier Beispielberichte veröffentlicht werden, wie ohne Meisterbrief gearbeitet werden kann.

Auch ist aus den Beschreibungen kaum ersichtlich, wann ob man eine Chance hat sich gegen Bußgeldandrohungen von Ordnungsbehörden zu wehren. Auch Berichte über derartige Bußgeldverfahren werden hier gesammelt.

Tips für Bußgeldverfahren wegen Handwerksausübung ohne Meisterbrief

Im Zusammenhang mit dem Meisterzwang sind eine Reihe von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das Bundesverfassungsgericht plant in 2005 über zumindest drei "Verfassungsbeschwerden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs" zu entscheiden. (dort Link: "Zu erledigende Verfahren im Jahr 2005")

In jedem anhängigen Bußgeld- und Gewerbeuntersagungsverfahren kann von jedem Betroffenen darauf gedrungen werden, diese Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhen zu lassen.

Als Begründung können die Argumente angegeben werden, die in den Verfassungsbeschwerden vorgetragen wurden.

Die meisten Bußgeldbescheide genügen nicht den Ansprüchen, die von der Rechtsprechung aufgestellt wurden. Entsprechende Urteile finden Sie in der Liste handwerksrechtlicher Entscheidungen.

Feststellungsklage

Um sich gegen Bußgeldverfahren zu wehren besteht auch die Möglichkeit von einem Verwaltungsgericht klären zu lassen, daß man die ausgeführten Tätigkeiten ausüben darf (Feststellungsklage).

Mit der Entscheidung 1 BvR 2129/02 hat das Bundesverfassungsgericht am 07.04.03 entschieden, daß Verwaltungsgerichte auch im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz bei derartigen Feststellungsbegehren gewähren müssen. Offensichtlich war das Verfassungsgericht auch der Auffassung, daß das Begehren der Feststellung, daß handwerkliche Tätigkeiten auch ohne Meisterbrief und Eintragung in die Handwerksrolle ausgeführt werden dürfen, nicht offensichtlich unbegründet ist. Ansonsten hätte es diese Verfassungsbeschwerde abweisen müssen.

Wenn ein Richter nach überschlägiger Prüfung zu dem Ergebnis kommt, daß die Tätigkeiten möglicherweise ohne Meisterbrief ausgeübt werden dürfen, kann Ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, daß Sie vorsätzlich gegen Bestimmungen verstoßen haben.

Mit diesem Weg, zum einen beim Verwaltungsgericht die Feststellung zu beantragen, daß die gewünschten Tätigkeiten ohne Meisterbrief und ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen und zum anderen diese Feststellung vorläufig im Eilverfahren zu erstreiten, um weiter arbeiten zu können, verschaffen Sie sich diesen Vorteil, daß das Ordnungsamt weit größere Probleme hat Ihnen Vorsatz bei möglichem unerlaubten Handeln nachzuweisen.

Weitere Informationen


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