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Bundestagsdebatte zum Meisterzwang vom 05.06.2003
Am 05.06.03 wurde im Bundestag über ein Entwurf Änderung der Handwerksordnung
und zwei Anträgen debattiert (pdf 1.020 kb)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung
und zur Förderung von Kleinunternehmen - von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundestagsdrucksache 15/1089 (pdf 212 kb)
Mit diesem Gesetzentwurf soll die Rechtspechung des Bundesverwaltungsgerichts
in ein Gesetz umgesetz werden, nach der Einfache Tätigkeiten und
nebensächliche Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die sich außerhalb des
Handwerks entwickelt haben, nicht dem Meisterzwang unterfallen.
(Änderung des § 1 Abs. 2 HwO)
Hierbei handelt es sich noch nicht um die Gesetzesänderung durch die u.a.
65 Handwerke aus der Anlage A in die Anlage B der HwO überführt werden
sollen.
Pressemitteilung des Bundestags vom 04.06.03 zu der
Bundestagsdrucksache 15/1089
- Handwerk mit Zukunft - CDU/CSU
Bundestagsdrucksache 15/1107 (pdf 166 kb)
In dem Antrag der Union heißt es:
"Zudem muss mit Blick auf die EU eine Inländerdiskriminierung
grundsätzlich vermieden und Bürokratie so weit wie
möglich abgebaut werden."
Die CDU/CSU will, daß der Bundestag die Bundesregierung auffordert,
folgende Eckpunkte bei der Reform der Handwerksordnung umzusetzen:
- Erhalt des Meisterbriefes
Die CDU will in Zukunft, daß drei Kriterien bei
der Festlegung der Gewerbe mit Meisterzwang beachtet
werden:
- Erstens die Ausbildungsleistung,
- zweitens die Gefahrengeneigtheit und
- drittens der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter.
Dabei soll bereits die Erfüllung eines Kriteriums zum Meisterzwang führen.
- Optionschance für Ausbildungsberufe
Bei Berufen die heute zu wenig ausbilden, soll in zwei
Jahren geprüft werden ob sie mehr ausbilden. Dann soll
auch für diese Gewerbe der Meisterzwang eingefürht werden.
"Damit werden in den einzelnen Gewerben nachhaltige
Anreize gesetzt, mehr auszubilden und mehr jungen Menschen
den Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen."
- Qualitätssicherung in der Anlage B
- Einführung einer Revisionsklausel
Alle sieben Jahre soll überprüft werden, ob der Meisterzwang
ausgeweitet werden kann.
- Keine "Existenzgründung light"
Die von der Bundesregierung geplange Zehjahresregelung für
Gesellen wird strikt abgelehnt.
- Modernisierung der Meisterprüfung
- Berufsanerkennung erleichtern
Erleichterungen für Techniker, Ingenieure und Industriemeister.
- Aufgabe des Inhaberprinzips
- Keine Schnellschüsse im Kammerwesen
Weiter Zwangsbeiträge für Existenzgründer in der schwierigen Anfangsphase
- Beschränkung der Ich-AG´s auf handwerkliche Tätigkeiten der Anlage B
- Unerheblichkeitsgrenze transparent gestalten
Die Umsatzschranke für unerhebliche handwerkliche Nebenbetriebe
soll abgesenkt werden
- Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen
Wodurch die Inländerdiskriminierung in Zukunft vermieden werden
soll, bleibt das Geheimnis der Union.
Unsere Reaktion: BUH-Presseerklärung: Union steht für Inländerdiskriminierung durch den Meisterzwang
- Meisterbrief erhalten und Handwerksordnung zukunftsfest
machen - FDP
Bundestagsdrucksache 15/1108 (pdf 54 kb)
Die FDP will, daß der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert:
- den Meisterbrief als Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks
zu erhalten.
- die Pläne, insgesamt 65 Berufe von heute auf morgen aus der
Anlage A der Handwerksordnung zu entfernen, aufzugeben.
- das Handwerksrecht so zu modernisieren, dass die
Handwerksordnung geöffnet, die Dynamik dieses Wirtschaftszweiges
gesteigert, die Qualifizierung gestärkt und neue Existenzen
geschaffen werden.
- das Inhaberprinzip abzuschaffen. Damit wird Rechtsformneutralität
gewährleistet und die Existenzgründung auch ohne Meisterbrief
erleichtert.
- die Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen (z.B.
Techniker - oder Industriemeisterprüfungen) zu erleichtern.
- für eine großzügigere Anerkennung andere Zugangswege der
Handwerksordnung (Leipziger Beschlüsse) unter Beachtung von
Qualifikationen bei der Eintragung in die Handwerksrolle
zu sorgen.
- den Erwerb des Meisterbriefs kostengünstiger und
unbürokratischer als bisher zu ermöglichen.
Entsprechend ihrem Parteistagsbeschluß stehe die "Freien Demokraten" weiter für
dem Meisterzwang und Wirtschaftsverhinderung durch Überregulierung.
Zur weitern Beratung wurden der Entwurf und die Anträge an folgende
Bundestagsausschüsse überwiesen:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (federführend)
Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
BUH-Bemerkung zu den Reden:
1) Es ist erstaunlich und zeugt von einer gewissen Ignoranz -
insbesondere von den Rednern der Oposition, daß in
keiner Rede die Qualifikation und das Können der Mitarbeiter in
den Handwerksbetrieben gewürdigt wurde, obwohl es ja diese
Mitarbeiter sind, die die
qualitativ hochwertigen Leistungen erbringen. Nach den
Ausbildungsrahmenlehrplänen und den Beschlüssen der
Kultusministerkonferenz zu den handwerklichen Ausbildungen
werden die Gesellinnen und Gesellen ja auch zu selbständigen
und eigenverantwortlichem Handeln und Arbeiten ausgebildet.
Durch das Duale Ausbildungssystem wird Gesellinnen und Gesellen
eine hohes handwerkliches Können und Wissen vermittelt. Dabei ist
zu betonten, daß es vorwiegend die Gesellinnen und Gesellen selber
sind, die die Lehrlinge in den Betrieben ausbilden.
Gesellen und ihr können werden beleidigt.
2) Der CDU-Abgeordnete Klaus Brähmig, der sich durch
besonders unqualifizierte Zwischenrufe hervortut, ist
Elektrohandwerksmeister.
Presseberichte zu der Bundestagsdebatte
Nürnberger Nachrichten vom 06.06.03: Überfällig -
Reform der Handwerksordnung
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