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BUH - Nachrichten 2004
Kreuznacher Optiker hat bei Sanierung des Brückenhauses niemanden
illegal beschäftigt
Mit Urteil vom 15. November hat das Amtsgericht unter Vorsitz von Wolfram
Obenauer den Kreuznacher Optiker Armin Göckel freigesprochen. Dem Kreuznacher
war vorgeworfen worden, gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
verstoßen zu haben.
Mit diesem Urteil endet ein absurdes Bußgeldverfahren wegen angeblicher
Beauftragung von angeblich unerlaubter Handwerksausübung.
Zur Aufbesserung der Finanzen des Kreises so scheint es gehen die Verfolger in Bad Kreuznach zur
Not auch über Leichen.
Leserbrief: Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung mangelt es
am gesellschaftlichen Konsens
Stellungnahme des BUH zum XV. Hauptgutachten
der Monopolkommission
BUH-Pressemitteilung zur Anhörung der Verbände
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum XV.
Hauptgutachten der Monopolkommission am 30.11.04
Bemerkenswert zu der Anhörung ist, daß der ZDH bei der Anhörung nicht teilgenommen hat.
Die Argumente der Monopolkommission für die Abschaffung des Meisterzwangs
waren offenbar von solchem Gewicht, daß der ZDH sich diesen nicht stellen will.
Datenschützer
kritisieren Speicherpraxis bei Schwarzarbeit-Verdacht
Das Schwarzarbeitsgesetz erlaubt keine Speicherung von Daten wenn sich der Verdacht lediglich
auf angeblich unerlaubte Handwerksausübung beschränkt. Der BUH wird zu gegebener
Zeit bei den Datenschützern nach fragen, ob der Zoll sich an diese gesetzliche
Vorgabe hält.
Gründungswelle in zulassungsfreien Handwerken
In Brandenburg ist die Zahl der Handwerksbetriebe im zulassungsfreien
Handwerken seit der Novellierung der Handwerksordnung um 40 % gestiegen.
Dies belegt wie stark der Handwerksmarkt vorher durch den Meisterzwang zum
Schaden für die Volkswirtschaft verzerrt war.
Anstatt sich über diese Belebung des Marktes zu freuen nimmt der
Wirtschaftsminister von Brandenburg Ulrich Junghanns (CDU) dies in einer
Presseerklärung vom 28.08.04 zum Anlaß, den möglichen Verlust von
Arbeitsplätzen in bestehenden Betrieben zu beklagen.
Damit beweist Herr Junghanns, daß er noch nicht verstanden hat, daß zur
Marktwirtschaft der Wettbewerb gehört. Durch den Meisterzwang wurden in der
Vergangenheit überkommen Strukturen konserviert und künstlich erhalten, die
im Wettbewerb wohl nicht überleben können.
Herr Junghanns sollte in dieser - für die Betroffenen sicherlich
bedauerlichen - Entwicklung das normale Wirken des Wettbewerbs erkennen
und nach den Erfahrungen aus Süd Tirol die Gewißheit haben, daß auf Dauer
durch diese Schaffung von Wettbewerb langfristig alle profitieren.
In Süd Tirol hat nach Abschaffung des Meisterzwangs dort die Anzahl der
Handwerksbetriebe deutlich zugenommen. Betriebe mit und ohne Meister stehen
dort im konstruktiven Wettbewerb. Diese Marktbelebung braucht Deutschland
auch im ganzen Handwerk nicht nur im kleinen Markt der zulassungsfreien Handwerke.
Daß es gerade im Raumausstattergewerbe viele neue Betriebe gibt, dürfte daran
liegen, daß viele Maler denen weiterhin die Selbständigkeit verwehrt wird das
Raumausstattergewerbe nutzen, um so in Innenräumen Malerarbeiten ausführen zu können.
Der BUH hat sich in einem offenen Brief an Herrn Junghanns gewandt.
Wo beginnt die Schwarzarbeit?
Zwischen Markt- und Mondpreisen: Hausverwalter wehrt sich gegen Buße von
115.000 Euro - Pressebericht vom 02.09.2004
Änderungen zum 01.08.2004 für Handwerker ohne Meisterbrief durch das Schwarzarbeitsgesetz
Durch das neue Schwarzarbeitsgesetz, das am 01.08.04 in Kraft getreten ist, haben sich für Handwerker ohne Meisterbrief folgende Änderung ergeben:
- Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle bzw. ohne Reisegewerbekarte wird nun mit einem Bußgeld von 50.000,- Euro bedroht. Bisher war der Strafrahmen bis 100.000,- Euro.
- Der Gesetzgeber hat keine Klärung herbeigeführt, welche Tätigkeiten unter den Meisterzwang fallen und welche nicht. Die Rechtsunsicherheit bleibt bestehen.
- Dem Zoll und 11 weiteren Stellen wurden weitreichende Betretungs- und Prüfrechte eingeräumt.
- Werbung für Handwerksleistungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle wird nicht mehr als Ordnungswidrigkeit angesehen.
XV. Hauptgutachten der Monopolkommission
vom 09.07.04 - Novellierung der Handwerksordnung
Die Monopolkommission begrüßt die durch zwei Ende 2003 verabschiedete Gesetze vorgenommene
Novellierung der Handwerksordnung mit der Beschränkung des Meisterzwangs von früher 94
auf nunmehr 41 Handwerke, der Erleichterung des Marktzugangs im meisterpflichtigen Handwerk
für Altgesellen und der Erleichterung der selbständigen Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten.
Sie sieht darin einen wichtigen ersten Schritt zur Liberalisierung des Marktzutritts im
Handwerk und bedauert, dass der Einspruch des Bundesrats die von der Bundesregierung zunächst
angestrebte weitergehende Liberalisierung verhindert hat. Von der Freigabe sind 90 % der bisherigen
Meisterbetriebe nicht betroffen.
Während die Beschränkung der Berufsfreiheit in der Vergangenheit mit dem Gemeinschaftsgut der
Qualitätssicherung begründet wurde, stellt der Gesetzgeber nunmehr auf die "Gefahrengeneigtheit"
und die "Ausbildungsleistung" ab. Damit wird erneut die Frage nach der verfassungsrechtlichen
Reichweite und Zulässigkeit der Beschränkungen aufgeworfen. Die Monopolkommission spricht
sich weiterhin für eine gänzliche Abschaffung des Meisterzwangs als Marktzugangsvoraussetzung
aus. Eine Sonderstellung des Handwerks ist auch nicht durch eine Gefahrenabwehr stichhaltig zu
begründen.
Presseerklärung des
BUH zu dem Hauptgutachten der Monopolkommission
30.06.04: OECD-Bericht "Regulierungsreform in Deutschland - Konsolidierung der
wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung" fordert im Sektor Handwerk den Marktzugang
und Wettbewerb zu fördern
Preisverleihung
für das Gifhorner Modell zur Existenzvernichtung bei Handwerkern ohne Meisterbrief
Leserbrief in der
Frankfurter Rundschau: zu "Mal fehlt der Meister mal ist die Arbeit illegal"
Leserbrief in der FAZ vom 29.04.04:
Sperrig -
Handwerkskammern zynisch
Neuer Ärger beim ZDH
Spiegel: Die seltsamen Geschäfte des Dieter Philipp
Zentralverband des deutschen Handwerks braucht fünf
Millionen Euro
Die Welt 15.05.04: Handwerkspräsident will abtreten
Satiere:
Warum überquert das Huhn die Straße?
Satiere: Zwei Kühen
im Handwerksland
15.04.04: der Amerikanische Wachstumsforscher Robert Solow fordert
Reformen und
Deregulierung auf den Produktmärkte - unter anderem die Abschaffung
des Meisterzwangs
04.04.04 BUH-Pressemitteilung: Bremer Böhnhasen setzten
Denkmal zum Tag der Gewerbefreiheit
Zu der geplanten Änderung des
Gesetzes
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit haben verschiedene Verbände und Gutachter
eine Stellungnahme an den Bundestag übersandt.
Am 22.04.04 hat eine Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Forderung des
Bundesrats: Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle
ist keine Schwarzarbeit!
Der Bundesrat fordert, dass Handwerksausübung weiterhin als
Schwarzarbeit verfolgt wird.
Verfolgungen
durch Handwerkskammern von Handwerkern ohne Meisterbrief
08.03.04 BUH-Pressemitteilung: Bremen fordert 140.000,- €
Bußgeld von zwei Handwerker
SPD-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft: Regelungswut
gefährdet Firmen und Arbeitsplätze - Kein Verständnis für
Bußgeldbescheide gegen Handwerker
05.03.04
BUH-Pressemitteilung: Handwerk hat weiterhin "goldenen Hoden" -
Zum internationalen Frauentag 2004
Morgenpost: Gesellen gründen Firmen
Viele Neugründungen ohne Meistertitel - Anmeldungen zu Meisterkursen drastisch gesunken
Keinen Meistertitel haben und trotzdem eigener Herr sein - der Traum von Generationen von Tischlern, Bäckern und Mauern kann dank der Novellierung der Handwerksordnung wahr werden. Schon 88 Handwerker in Berlin gründeten ohne Meistertitel eine eigene Firma.
Hamburger Abendblatt vom 24.02.04: Hamburger
Behörde bremst Existenzgründer aus
Nach unserer Erfahrung bremsen nicht nur in Hamburg die
Behörden Existenzgründern aus
Nach dem Bericht vom 24.02.04 hat es der Hamburger Senat doch
noch geschafft die Zuständigkeit für die Altgesellenregelung zu klären.
Ob dies allerdings tatsächlich zur Erteilung von Ausübungsberechtigungen
nach der Altgesellenregelung führt, muß sich erst noch zeigen.
Immer wieder werden Handwerker ohne Meisterbrief mit Durchsuchungen
verfolgt. Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die hohen Voraussetzungen
an Durchsuchungsbeschlüsse formuliert. Die uns bekannten Durchsuchungsbeschlüsse
werden dies Ansprüche nicht gerecht.
Das Bundesverfassungsgericht plant in 2004 über
"Verfassungsbeschwerden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des
Meisterzwangs" zu entscheiden. (dort Link: "Zu erledigende Verfahren
im Jahr 2004")
handwerk.de/AG stellt Insolvenzantrag
Nach Presseberichten soll das Geld zum Begleichen der Schulden
des ZDH weit überwiegend von den Handwerkskammern - d.h.
letztlich von den Handwerksbetrieben und möglicherweise aus
staatlichen Zuschüssen- gezahlt werden.
Mit dieser Verschwendung von Zwangsbeiträgen müssen sich
die Aufsichtsbehörden der Handwerkskammern sowie die Bundes-
und Landesrechnungshöfe befassen !
Pleite erfordert Millionenkredit
Passauer Neue Presse: "Das Handwerk muss neue Wege gehen"
Auch der Geschäftsführer des Schweizer Bildungszentrums Polybau,
Christoph Hensch, mahnte, das Handwerk könne sich nicht auf Dauer
hinter dem gesetzlichen Meisterzwang verstecken. "Es muss doch
umgekehrt so sein, dass der Meisterbrief für die Inhaber so
attraktiv ist und so gute Markt-Chancen bietet, dass es gar keine
Frage ist, ob man ihn zur gesetzlichen Zutrittsbarriere
machen muss."
Es ist erfreulich, daß auch in den Handwerksverbänden einige die
Zeichen der Zeit erkannt haben. Der Meisterzwang wird in absehbarer Zukunft
für alle Handwerke fallen und der Meisterbrief kann nur überleben,
wenn er so attraktiv wird, daß (fast) jeder ihn erwerben will.
Einen Zwang braucht es dafür aber nicht. der ist im Gegenteil schädlich.
Aufklärung - Selbstständigkeit im Handwerk -
der BUH zum 200'ten Todestag von Immanuel Kant
Die Bundesregierung plant eine Änderung des
Schwarzarbeitsgesetzes
Angeblich unerlaubte Handwerksausübung soll nicht mehr als
Schwarzarbeit verfolgt werden.
BUH-Pressemitteilung zur geplanten Änderung des
Schwarzarbeitsgesetzes
Stellungnahme des BUH zur geplanten Änderung des
Schwarzarbeitsgesetzes
FTD vom 9.1.04: Reform der Handwerksordnung und die
Minijob-Regelung senken Schwarzarbeit
Die
wichtigsten Änderungen durch die Handwerksnovelle 2003
Diskussion über die Änderung der Handwerksordnung
BUH-Pressemitteilung zu den Beschlussempfehlungen des
Vermittlungsausschusses
Pressebericht vom 16.01.04: Ein Jugendtraum geht in Erfüllung
03.12.03 BUH -
Presseerklärung: Landkreis Verden informiert weiterhin falsch über
Schwarzarbeit - Handwerker ohne Meisterbrief werden diskriminiert
Meisterzwang für Bürger andere EU-Staaten soll weiter
gelockert werden
Die Europäische Kommission plant die Marktzugangsbeschränkungen
im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit weiter zu erleichtern.
Dies wird die Inländerdiskriminierung ins unerträgliche steigern.
Der Gesetzgeber ist aufgerufen nun einheimischen Handwerkern den
Weg in die Selbständigkeit nicht länger zu verwehren!
EU fordert Verzicht auf Meisterzwang
Der Europäische Rat hat eine Taskforce Beschäftigung eingesetzt
und einen Beschäftigungsbericht vom November 2003
erstellen lassen. In diesem Bericht wird Deutschland folgender
Hinweise (Seite 65) gegeben:
Die Anpassungsfähigkeit steigern
Die Vorschriften für Unternehmensgründungen vereinfachen
(beispielsweise in möglichst wenigen Berufen einen Meisterbrief
voraussetzen) und die Entwicklung von KMU fördern, vor
allem durch besseren Zugang zu Finanzierungen; die unternehmerische
Kultur im Osten des Landes fördern.
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