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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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BUH - Nachrichten 2004

Kreuznacher Optiker hat bei Sanierung des Brückenhauses niemanden illegal beschäftigt
Mit Urteil vom 15. November hat das Amtsgericht unter Vorsitz von Wolfram Obenauer den Kreuznacher Optiker Armin Göckel freigesprochen. Dem Kreuznacher war vorgeworfen worden, gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit verstoßen zu haben.
Mit diesem Urteil endet ein absurdes Bußgeldverfahren wegen angeblicher Beauftragung von angeblich unerlaubter Handwerksausübung.
Zur Aufbesserung der Finanzen des Kreises so scheint es gehen die Verfolger in Bad Kreuznach zur Not auch über Leichen.
Leserbrief: Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung mangelt es am gesellschaftlichen Konsens
Stellungnahme des BUH zum XV. Hauptgutachten der Monopolkommission
BUH-Pressemitteilung zur Anhörung der Verbände beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum XV. Hauptgutachten der Monopolkommission am 30.11.04
Bemerkenswert zu der Anhörung ist, daß der ZDH bei der Anhörung nicht teilgenommen hat. Die Argumente der Monopolkommission für die Abschaffung des Meisterzwangs waren offenbar von solchem Gewicht, daß der ZDH sich diesen nicht stellen will.
Datenschützer kritisieren Speicherpraxis bei Schwarzarbeit-Verdacht
Das Schwarzarbeitsgesetz erlaubt keine Speicherung von Daten wenn sich der Verdacht lediglich auf angeblich unerlaubte Handwerksausübung beschränkt. Der BUH wird zu gegebener Zeit bei den Datenschützern nach fragen, ob der Zoll sich an diese gesetzliche Vorgabe hält.
Gründungswelle in zulassungsfreien Handwerken
In Brandenburg ist die Zahl der Handwerksbetriebe im zulassungsfreien Handwerken seit der Novellierung der Handwerksordnung um 40 % gestiegen.
Dies belegt wie stark der Handwerksmarkt vorher durch den Meisterzwang zum Schaden für die Volkswirtschaft verzerrt war.
Anstatt sich über diese Belebung des Marktes zu freuen nimmt der Wirtschaftsminister von Brandenburg Ulrich Junghanns (CDU) dies in einer Presseerklärung vom 28.08.04 zum Anlaß, den möglichen Verlust von Arbeitsplätzen in bestehenden Betrieben zu beklagen.
Damit beweist Herr Junghanns, daß er noch nicht verstanden hat, daß zur Marktwirtschaft der Wettbewerb gehört. Durch den Meisterzwang wurden in der Vergangenheit überkommen Strukturen konserviert und künstlich erhalten, die im Wettbewerb wohl nicht überleben können.
Herr Junghanns sollte in dieser - für die Betroffenen sicherlich bedauerlichen - Entwicklung das normale Wirken des Wettbewerbs erkennen und nach den Erfahrungen aus Süd Tirol die Gewißheit haben, daß auf Dauer durch diese Schaffung von Wettbewerb langfristig alle profitieren.
In Süd Tirol hat nach Abschaffung des Meisterzwangs dort die Anzahl der Handwerksbetriebe deutlich zugenommen. Betriebe mit und ohne Meister stehen dort im konstruktiven Wettbewerb. Diese Marktbelebung braucht Deutschland auch im ganzen Handwerk nicht nur im kleinen Markt der zulassungsfreien Handwerke.
Daß es gerade im Raumausstattergewerbe viele neue Betriebe gibt, dürfte daran liegen, daß viele Maler denen weiterhin die Selbständigkeit verwehrt wird das Raumausstattergewerbe nutzen, um so in Innenräumen Malerarbeiten ausführen zu können.
Der BUH hat sich in einem offenen Brief an Herrn Junghanns gewandt.
Wo beginnt die Schwarzarbeit?
Zwischen Markt- und Mondpreisen: Hausverwalter wehrt sich gegen Buße von 115.000 Euro - Pressebericht vom 02.09.2004
Änderungen zum 01.08.2004 für Handwerker ohne Meisterbrief durch das Schwarzarbeitsgesetz
Durch das neue Schwarzarbeitsgesetz, das am 01.08.04 in Kraft getreten ist, haben sich für Handwerker ohne Meisterbrief folgende Änderung ergeben:
  • Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle bzw. ohne Reisegewerbekarte wird nun mit einem Bußgeld von 50.000,- Euro bedroht. Bisher war der Strafrahmen bis 100.000,- Euro.
  • Der Gesetzgeber hat keine Klärung herbeigeführt, welche Tätigkeiten unter den Meisterzwang fallen und welche nicht. Die Rechtsunsicherheit bleibt bestehen.
  • Dem Zoll und 11 weiteren Stellen wurden weitreichende Betretungs- und Prüfrechte eingeräumt.
  • Werbung für Handwerksleistungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle wird nicht mehr als Ordnungswidrigkeit angesehen.
XV. Hauptgutachten der Monopolkommission vom 09.07.04 - Novellierung der Handwerksordnung
Die Monopolkommission begrüßt die durch zwei Ende 2003 verabschiedete Gesetze vorgenommene Novellierung der Handwerksordnung mit der Beschränkung des Meisterzwangs von früher 94 auf nunmehr 41 Handwerke, der Erleichterung des Marktzugangs im meisterpflichtigen Handwerk für Altgesellen und der Erleichterung der selbständigen Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten. Sie sieht darin einen wichtigen ersten Schritt zur Liberalisierung des Marktzutritts im Handwerk und bedauert, dass der Einspruch des Bundesrats die von der Bundesregierung zunächst angestrebte weitergehende Liberalisierung verhindert hat. Von der Freigabe sind 90 % der bisherigen Meisterbetriebe nicht betroffen.
Während die Beschränkung der Berufsfreiheit in der Vergangenheit mit dem Gemeinschaftsgut der Qualitätssicherung begründet wurde, stellt der Gesetzgeber nunmehr auf die "Gefahrengeneigtheit" und die "Ausbildungsleistung" ab. Damit wird erneut die Frage nach der verfassungsrechtlichen Reichweite und Zulässigkeit der Beschränkungen aufgeworfen. Die Monopolkommission spricht sich weiterhin für eine gänzliche Abschaffung des Meisterzwangs als Marktzugangsvoraussetzung aus. Eine Sonderstellung des Handwerks ist auch nicht durch eine Gefahrenabwehr stichhaltig zu begründen.
Presseerklärung des BUH zu dem Hauptgutachten der Monopolkommission
30.06.04: OECD-Bericht "Regulierungsreform in Deutschland - Konsolidierung der wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung" fordert im Sektor Handwerk den Marktzugang und Wettbewerb zu fördern
Preisverleihung für das Gifhorner Modell zur Existenzvernichtung bei Handwerkern ohne Meisterbrief
Leserbrief in der Frankfurter Rundschau: zu "Mal fehlt der Meister mal ist die Arbeit illegal"
Leserbrief in der FAZ vom 29.04.04: Sperrig - Handwerkskammern zynisch
Neuer Ärger beim ZDH
Spiegel: Die seltsamen Geschäfte des Dieter Philipp
Zentralverband des deutschen Handwerks braucht fünf Millionen Euro
Die Welt 15.05.04: Handwerkspräsident will abtreten
Satiere: Warum überquert das Huhn die Straße?
Satiere: Zwei Kühen im Handwerksland
15.04.04: der Amerikanische Wachstumsforscher Robert Solow fordert Reformen und Deregulierung auf den Produktmärkte - unter anderem die Abschaffung des Meisterzwangs
04.04.04 BUH-Pressemitteilung: Bremer Böhnhasen setzten Denkmal zum Tag der Gewerbefreiheit
Zu der geplanten Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit haben verschiedene Verbände und Gutachter eine Stellungnahme an den Bundestag übersandt.
Am 22.04.04 hat eine Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Forderung des Bundesrats: Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle ist keine Schwarzarbeit!
Der Bundesrat fordert, dass Handwerksausübung weiterhin als Schwarzarbeit verfolgt wird.
Verfolgungen durch Handwerkskammern von Handwerkern ohne Meisterbrief
08.03.04 BUH-Pressemitteilung: Bremen fordert 140.000,- € Bußgeld von zwei Handwerker
SPD-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft: Regelungswut gefährdet Firmen und Arbeitsplätze - Kein Verständnis für Bußgeldbescheide gegen Handwerker
05.03.04 BUH-Pressemitteilung: Handwerk hat weiterhin "goldenen Hoden" - Zum internationalen Frauentag 2004
Morgenpost: Gesellen gründen Firmen
Viele Neugründungen ohne Meistertitel - Anmeldungen zu Meisterkursen drastisch gesunken
Keinen Meistertitel haben und trotzdem eigener Herr sein - der Traum von Generationen von Tischlern, Bäckern und Mauern kann dank der Novellierung der Handwerksordnung wahr werden. Schon 88 Handwerker in Berlin gründeten ohne Meistertitel eine eigene Firma.
Hamburger Abendblatt vom 24.02.04: Hamburger Behörde bremst Existenzgründer aus
Nach unserer Erfahrung bremsen nicht nur in Hamburg die Behörden Existenzgründern aus
Nach dem Bericht vom 24.02.04 hat es der Hamburger Senat doch noch geschafft die Zuständigkeit für die Altgesellenregelung zu klären. Ob dies allerdings tatsächlich zur Erteilung von Ausübungsberechtigungen nach der Altgesellenregelung führt, muß sich erst noch zeigen.
Immer wieder werden Handwerker ohne Meisterbrief mit Durchsuchungen verfolgt. Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die hohen Voraussetzungen an Durchsuchungsbeschlüsse formuliert. Die uns bekannten Durchsuchungsbeschlüsse werden dies Ansprüche nicht gerecht.
Das Bundesverfassungsgericht plant in 2004 über "Verfassungsbeschwerden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs" zu entscheiden. (dort Link: "Zu erledigende Verfahren im Jahr 2004")
handwerk.de/AG stellt Insolvenzantrag
Nach Presseberichten soll das Geld zum Begleichen der Schulden des ZDH weit überwiegend von den Handwerkskammern - d.h. letztlich von den Handwerksbetrieben und möglicherweise aus staatlichen Zuschüssen- gezahlt werden.
Mit dieser Verschwendung von Zwangsbeiträgen müssen sich die Aufsichtsbehörden der Handwerkskammern sowie die Bundes- und Landesrechnungshöfe befassen !
Pleite erfordert Millionenkredit
Passauer Neue Presse: "Das Handwerk muss neue Wege gehen"
Auch der Geschäftsführer des Schweizer Bildungszentrums Polybau, Christoph Hensch, mahnte, das Handwerk könne sich nicht auf Dauer hinter dem gesetzlichen Meisterzwang verstecken. "Es muss doch umgekehrt so sein, dass der Meisterbrief für die Inhaber so attraktiv ist und so gute Markt-Chancen bietet, dass es gar keine Frage ist, ob man ihn zur gesetzlichen Zutrittsbarriere machen muss."
Es ist erfreulich, daß auch in den Handwerksverbänden einige die Zeichen der Zeit erkannt haben. Der Meisterzwang wird in absehbarer Zukunft für alle Handwerke fallen und der Meisterbrief kann nur überleben, wenn er so attraktiv wird, daß (fast) jeder ihn erwerben will. Einen Zwang braucht es dafür aber nicht. der ist im Gegenteil schädlich.
Aufklärung - Selbstständigkeit im Handwerk - der BUH zum 200'ten Todestag von Immanuel Kant
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Schwarzarbeitsgesetzes
Angeblich unerlaubte Handwerksausübung soll nicht mehr als Schwarzarbeit verfolgt werden.
BUH-Pressemitteilung zur geplanten Änderung des Schwarzarbeitsgesetzes
Stellungnahme des BUH zur geplanten Änderung des Schwarzarbeitsgesetzes
FTD vom 9.1.04: Reform der Handwerksordnung und die Minijob-Regelung senken Schwarzarbeit
Die wichtigsten Änderungen durch die Handwerksnovelle 2003
Diskussion über die Änderung der Handwerksordnung
BUH-Pressemitteilung zu den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses
Pressebericht vom 16.01.04: Ein Jugendtraum geht in Erfüllung
03.12.03 BUH - Presseerklärung: Landkreis Verden informiert weiterhin falsch über Schwarzarbeit - Handwerker ohne Meisterbrief werden diskriminiert
Meisterzwang für Bürger andere EU-Staaten soll weiter gelockert werden
Die Europäische Kommission plant die Marktzugangsbeschränkungen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit weiter zu erleichtern.
Dies wird die Inländerdiskriminierung ins unerträgliche steigern. Der Gesetzgeber ist aufgerufen nun einheimischen Handwerkern den Weg in die Selbständigkeit nicht länger zu verwehren!
EU fordert Verzicht auf Meisterzwang
Der Europäische Rat hat eine Taskforce Beschäftigung eingesetzt und einen Beschäftigungsbericht vom November 2003 erstellen lassen. In diesem Bericht wird Deutschland folgender Hinweise (Seite 65) gegeben:
Die Anpassungsfähigkeit steigern
Die Vorschriften für Unternehmensgründungen vereinfachen (beispielsweise in möglichst wenigen Berufen einen Meisterbrief voraussetzen) und die Entwicklung von KMU fördern, vor allem durch besseren Zugang zu Finanzierungen; die unternehmerische Kultur im Osten des Landes fördern.

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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